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15Os1/96

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.04.1996 Geschäftszahl15Os1/96 NormStGB §155 Abs1;

RechtssatzDas Fehlen eines objektiven Maßstabes für einen Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung läßt - unabhängig von der Legalität oder Illegalität ihres Inhalts - mangels Vorliegens des normativen Merkmals eines "auffallenden Mißverhältnisses eine Beurteilung als Sachwucher nach § 155 Abs 1 StGB nicht zu.Das Fehlen eines objektiven Maßstabes für einen Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung läßt - unabhängig von der Legalität oder Illegalität ihres Inhalts - mangels Vorliegens des normativen Merkmals eines "auffallenden Mißverhältnisses eine Beurteilung als Sachwucher nach Paragraph 155, Absatz eins, StGB nicht zu.

EntscheidungstexteTE OGH 1996/04/18 15 Os 1/96 RechtssatznummerRS0096842

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.