1Ob2085/96s
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum23.04.1996 Geschäftszahl1Ob2085/96s; 8Ob277/00v NormGmbHG §70;
RechtssatzIm Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf es zum Wirksamwerden der Ausfallshaftung eines Gesellschafters zur Hereinbringung der Stammeinlage nach § 70 GmbHG keines Versuchs des Masseverwalters, den Geschäftsanteil des säumigen Gesellschafters im Kaduzierungsverfahren zu verwerten, wohl aber des vom Masseverwalter zu führenden Nachweises, daß die nicht eingezahlte Stammeinlage beim zahlungspflichtigen Gesellschafter nicht eingebracht werden kann.Im Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf es zum Wirksamwerden der Ausfallshaftung eines Gesellschafters zur Hereinbringung der Stammeinlage nach Paragraph 70, GmbHG keines Versuchs des Masseverwalters, den Geschäftsanteil des säumigen Gesellschafters im Kaduzierungsverfahren zu verwerten, wohl aber des vom Masseverwalter zu führenden Nachweises, daß die nicht eingezahlte Stammeinlage beim zahlungspflichtigen Gesellschafter nicht eingebracht werden kann.
EntscheidungstexteTE OGH 1996/04/23 1 Ob 2085/96s Veröff: SZ 69/96 TE OGH 2000/12/21 8 Ob 277/00v Veröff: SZ 73/210 RechtssatznummerRS0103846