1Ob2086/96p
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum23.04.1996 Geschäftszahl1Ob2086/96p NormABGB §762;
ABGB §812 A: ABGB §812 C;
RechtssatzBei dem in der letztwilligen Verfügung nicht bedachten Noterben reicht zur Erfüllung der Bescheinigungspflicht der Hinweis auf die entsprechenden verwandtschaftlichen Beziehungen zum Erblasser (§ 762 ABGB) aus.Bei dem in der letztwilligen Verfügung nicht bedachten Noterben reicht zur Erfüllung der Bescheinigungspflicht der Hinweis auf die entsprechenden verwandtschaftlichen Beziehungen zum Erblasser (Paragraph 762, ABGB) aus.
EntscheidungstexteTE OGH 1996/04/23 1 Ob 2086/96p RechtssatznummerRS0105545