5Ob2036/96i
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.04.1996 Geschäftszahl5Ob2036/96i NormABGB §323;
ABGB §523 A;
NZwG §1;
ZPO §266 B;
ZPO §272 C;
RechtssatzWird über keinen gültigen Rechtstitel für das Begehren und Befahren einer Wegparzelle verfügt, so wäre eine diesbezügliche Einverleibung des Wegerechts unbeachtlich, weil titellose Eintragungen nichtig sind, doch begründet die Tatsache der Eintragung gemäß § 323 ABGB immerhin die Vermutung des Rechts. Die Beweislast dafür, daß die Eintragung des von der Beklagten beanspruchten Wegerechts auf keinem gültigen Rechtstitel beruht, trifft daher die Kläger.Wird über keinen gültigen Rechtstitel für das Begehren und Befahren einer Wegparzelle verfügt, so wäre eine diesbezügliche Einverleibung des Wegerechts unbeachtlich, weil titellose Eintragungen nichtig sind, doch begründet die Tatsache der Eintragung gemäß Paragraph 323, ABGB immerhin die Vermutung des Rechts. Die Beweislast dafür, daß die Eintragung des von der Beklagten beanspruchten Wegerechts auf keinem gültigen Rechtstitel beruht, trifft daher die Kläger.
EntscheidungstexteTE OGH 1996/04/30 5 Ob 2036/96i Veröff: SZ 69/110 RechtssatznummerRS0101794