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OGH Rechtssatz RS0105535 (4Ob2078/96h u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0105535 Entscheidungsdatum28.01.2026 Geschäftszahl4Ob2078/96h; 6Ob232/16k; 8ObA18/19h; 6Ob18/20w; 6Ob89/20m; 6Ob207/20i; 6Ob26/21y; 17Ob12/24z; 6Ob233/24v NormABGB §879 CIIf AktG §52 GmbHG §82 RechtssatzWeder § 82 GmbHG noch § 52 AktG setzen fest, dass verbotswidrige Geschäfte nichtig sind. Aus dem Zweck des Verbotes wird aber in beiden Fällen die Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte nach § 879 Abs 1 ABGB abgeleitet. Auch Geschäfte, die gegen § 57 dAktG verstoßen, werden als nichtig erachtet. Die zu § 30 dGmbHG vertretene Ansicht, das verbotswidrige Geschäft sei nicht nichtig, sondern der einem verbotswidrigen Geschäft zugrunde liegende Gesellschafterbeschluss sei nur unvollziehbar, hängt damit zusammen, dass § 30 dGmbHG das Gesellschaftsvermögen nur in Höhe des Stammkapitals schützt. (Mit ausführlicher Literaturdarstellung).Weder Paragraph 82, GmbHG noch Paragraph 52, AktG setzen fest, dass verbotswidrige Geschäfte nichtig sind. Aus dem Zweck des Verbotes wird aber in beiden Fällen die Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte nach Paragraph 879, Absatz eins, ABGB abgeleitet. Auch Geschäfte, die gegen Paragraph 57, dAktG verstoßen, werden als nichtig erachtet. Die zu Paragraph 30, dGmbHG vertretene Ansicht, das verbotswidrige Geschäft sei nicht nichtig, sondern der einem verbotswidrigen Geschäft zugrunde liegende Gesellschafterbeschluss sei nur unvollziehbar, hängt damit zusammen, dass Paragraph 30, dGmbHG das Gesellschaftsvermögen nur in Höhe des Stammkapitals schützt. (Mit ausführlicher Literaturdarstellung).

EntscheidungstexteTE OGH 1996-06-25 4 Ob 2078/96h Veröff: SZ 69/149 TE OGH 2016-12-22 6 Ob 232/16k Auch; Beisatz: Verstößt ein Geschäft gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, ist es nach § 879 Abs 1 ABGB nichtig. (T1)Auch; Beisatz: Verstößt ein Geschäft gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, ist es nach Paragraph 879, Absatz eins, ABGB nichtig. (T1) TE OGH 2019-03-25 8 ObA 18/19h Auch; Beis wie T1 TE OGH 2020-02-20 6 Ob 18/20w Beis wie T1 TE OGH 2020-06-25 6 Ob 89/20m Vgl; Beis wie T1 TE OGH 2021-02-18 6 Ob 207/20i Beisatz wie T1 Anm: Veröff: SZ 2021/12Anmerkung, Veröff: SZ 2021/12 TE OGH 2021-09-14 6 Ob 26/21y Vgl; Beis wie T1 TE OGH 2024-12-18 17 Ob 12/24z nur T1 TE OGH 2026-01-28 6 Ob 233/24v nur T1 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105535

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