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Europaius

5Ob2260/96f

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.08.1996 Geschäftszahl5Ob2260/96f NormABGB §919;

ABGB §1117;

ABGB §1118 A1;

RechtssatzDie Aufhebung des Vertrages nach den §§ 1117 beziehungsweise 1118 ABGB und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages nach der allgemeinen Vorschrift des § 919 ABGB schließen einander nicht aus.Die Aufhebung des Vertrages nach den Paragraphen 1117, beziehungsweise 1118 ABGB und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages nach der allgemeinen Vorschrift des Paragraph 919, ABGB schließen einander nicht aus.

EntscheidungstexteTE OGH 1996/08/27 5 Ob 2260/96f RechtssatznummerRS0105971

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.