ABGB § 302
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum16.09.1996 GeschäftszahlABGB § 302ABGB Paragraph 302 NormABGB §302 Übs;
ABGB §302 Info;
RechtssatzÜbersicht der Entscheidungen zu § 302 ABGBÜbersicht der Entscheidungen zu Paragraph 302, ABGB A Allgemeines B Das Unternehmen als Gesamtsache C Der (Immaterielle) Unternehmenswert Informationen zu § 302 ABGBInformationen zu Paragraph 302, ABGB Verweisungen:
Entscheidung zum Zubehör eines Unternehmens (insbesondere Bestandrechte) siehe bei § 294 ABGB unter C.Entscheidung zum Zubehör eines Unternehmens (insbesondere Bestandrechte) siehe bei Paragraph 294, ABGB unter C.
Entscheidung zur Haftung für Unternehmensschulden (auch bei Rückstellung usw) siehe bei § 1409 ABGB.Entscheidung zur Haftung für Unternehmensschulden (auch bei Rückstellung usw) siehe bei Paragraph 1409, ABGB.
Entscheidung zur Unternehmenspacht und zur Unterscheidung von der Raummiete siehe bei § 1091 ABGBEntscheidung zur Unternehmenspacht und zur Unterscheidung von der Raummiete siehe bei Paragraph 1091, ABGB RechtssatznummerRS0102543