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ABGB § 366

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum16.09.1996 GeschäftszahlABGB § 366ABGB Paragraph 366 NormABGB §366 Übs;

ABGB §366 Info;

RechtssatzÜbersicht der Entscheidungen zu § 366 ABGBÜbersicht der Entscheidungen zu Paragraph 366, ABGB A Allgemeines und Diverses B Räumungsklage des verdrängten Mieters gegen den neuen Mieter C Klage auf Herausgabe von Möbeln (NSG) Informationen zu § 366 ABGBInformationen zu Paragraph 366, ABGB Verweisungen:

Zu B vgl auch die Entscheidungen zu § 372 II ABGBZu B vergleiche auch die Entscheidungen zu Paragraph 372, römisch zwei ABGB Zu C vgl auch die Entscheidungen zum NSG Passivlegitimation betreffend die Eigentumsklage siehe beiZu C vergleiche auch die Entscheidungen zum NSG Passivlegitimation betreffend die Eigentumsklage siehe bei § 369 ABGB. Verhältnis zwischen § 366 und § 372 ABGB siehe bei § 372 ABGB. Eigentumserwerb von der Besatzungsmacht siehe beiParagraph 369, ABGB. Verhältnis zwischen Paragraph 366 und Paragraph 372, ABGB siehe bei Paragraph 372, ABGB. Eigentumserwerb von der Besatzungsmacht siehe bei § 402 ABGB. Räumungsklage des Hauseigentümers gegen titellosen Wohnungsbenützer siehe bei § 354 ABGB.Paragraph 402, ABGB. Räumungsklage des Hauseigentümers gegen titellosen Wohnungsbenützer siehe bei Paragraph 354, ABGB.

RechtssatznummerRS0102560

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.