Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

OGH Rechtssatz RS0102647 (ABGB § 837)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0102647 Entscheidungsdatum17.09.1996 GeschäftszahlABGB § 837ABGB Paragraph 837 NormABGB §837 Übs; ABGB §837 Info RechtssatzÜbersicht der Entscheidungen zu § 837 ABGBÜbersicht der Entscheidungen zu Paragraph 837, ABGB A Stellung des Verwalters B Stellung des verwaltenden Miteigentümers C Stellung der Miteigentümer bei Vorhandensein eines Verwalters D Sonstiges Informationen zu § 837 ABGBInformationen zu Paragraph 837, ABGB Verweisungen:

Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung des Verwalters siehe unter § 836 ABGB.Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung des Verwalters siehe unter Paragraph 836, ABGB.

Zu A und B: Entscheidungen zur Abgrenzung der ordentlichen von der außerordentlichen Verwaltung siehe bei § 833 ABGB. Zum Umfang der Hausverwaltungsvollmacht siehe bei § 1029 ABGB A2.Zu A und B: Entscheidungen zur Abgrenzung der ordentlichen von der außerordentlichen Verwaltung siehe bei Paragraph 833, ABGB. Zum Umfang der Hausverwaltungsvollmacht siehe bei Paragraph 1029, ABGB A2.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.