RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0102630 Entscheidungsdatum17.09.1996 GeschäftszahlABGB § 863ABGB Paragraph 863 NormABGB §863 Übs; ABGB §863 Info RechtssatzÜbersicht der Entscheidungen zu § 863 ABGBÜbersicht der Entscheidungen zu Paragraph 863, ABGB A Ausdrückliche und schlüssige Willenserklärungen B Bedeutung des Stillschweigens (siehe Informationen) C Konkludenter Verzicht, Verwirkung I. Allgemeines römisch eins. Allgemeines II. Verzicht auf Einwendungen und Einreden, Vertragsanfechtung, Gewährleistung etc römisch zwei. Verzicht auf Einwendungen und Einreden, Vertragsanfechtung, Gewährleistung etc III. Verzicht auf Aufwertung römisch drei. Verzicht auf Aufwertung IV. Verzicht auf Schadenersatzansprüche römisch vier. Verzicht auf Schadenersatzansprüche V. Einzelfälle römisch fünf. Einzelfälle D Konkludentes Anerkenntnis E Vertragsrecht (außer Bestand- und Dienstvertrag) I. Konkludenter Abschluss eines Vertrages (auch durch Dritte) (siehe Informationen) römisch eins. Konkludenter Abschluss eines Vertrages (auch durch Dritte) (siehe Informationen) II. Konkludente Vertragsänderung römisch zwei. Konkludente Vertragsänderung III. Konkludente Auflösung von Verträgen (Rücktritt) römisch drei. Konkludente Auflösung von Verträgen (Rücktritt) F Bestandvertrag I. Konkludente Begründung, Erneuerung, Beendigung und Erweiterung von Bestandverhältnissen römisch eins. Konkludente Begründung, Erneuerung, Beendigung und Erweiterung von Bestandverhältnissen II. Konkludenter Verzicht auf Auflösungsgründe (hinsichtlich von Kündigungen nach dem MG römisch zwei. Konkludenter Verzicht auf Auflösungsgründe (hinsichtlich von Kündigungen nach dem MG siehe auch bei § 19 MG sowie bei den Einzeltatbeständen nach § 19 Abs 2 MG) siehe auch bei Paragraph 19, MG sowie bei den Einzeltatbeständen nach Paragraph 19, Absatz 2, MG) III. Konkludenter Verzicht auf Bestandrechte, auf Bestandzinsrückforderung, Verschweigung römisch drei. Konkludenter Verzicht auf Bestandrechte, auf Bestandzinsrückforderung, Verschweigung G Dienstvertrag I. Konkludente Begründung und Fortsetzung von Dienstverhältnissen, konkludente Begründung neuer Ansprüche römisch eins. Konkludente Begründung und Fortsetzung von Dienstverhältnissen, konkludente Begründung neuer Ansprüche II. Konkludenter Verzicht auf Ansprüche aus dem Dienstverhältnis römisch zwei. Konkludenter Verzicht auf Ansprüche aus dem Dienstverhältnis III. Konkludente Auflösung von Dienstverhältnissen römisch drei. Konkludente Auflösung von Dienstverhältnissen IV. Verschweigen von Kündigungs- und Entlassungsgründen. römisch vier. Verschweigen von Kündigungs- und Entlassungsgründen. V. Kollektives Arbeitsrecht römisch fünf. Kollektives Arbeitsrecht H Handelsrecht (insbesondere Fakturenvermerke), gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht I Gesellschaftsrecht (einschließlich der bürgerlichen-rechtlichen Gesellschaft)römisch eins Gesellschaftsrecht (einschließlich der bürgerlichen-rechtlichen Gesellschaft) J Bankwesen K Versicherungsrecht L Konkludentes Handeln von Behörden, konkludente Prozess- und Verfahrenshandlungen von Parteien. M Diverses Informationen zu § 863 ABGInformationen zu Paragraph 863, ABG Verweisungen: Siehe auch kaufmännisches Bestätigungsschreiben; siehe § 346 C HGBSiehe auch kaufmännisches Bestätigungsschreiben; siehe Paragraph 346, C HGB
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.