RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0105955 Entscheidungsdatum16.10.1996 Geschäftszahl9ObA2186/96b; 8ObA10/05m; 7Ob229/05k; 8ObA21/06f; 8ObA67/06w; 9ObA133/07k; 8ObA52/07s; 9ObA4/08s; 9ObA101/08f; 9ObA135/08f; 8ObA13/11m; 8ObA37/11s; 9ObA75/11m; 8ObA90/11k; 9ObA68/13k; 8ObA21/15v; 8ObA54/15x; 9ObA127/15i; 9ObA5/17a; 9ObA118/17v; 8ObA12/18z; 8ObA39/18w; 8ObA54/21f NormZPO §502 Abs1 HI2; ZPO §502 Abs1 HIII7; AngG §27 Z6 E6c; ASGG §46 Abs1; AngG §27 Z1 E1c RechtssatzOb die Äußerung des Arbeitnehmers "Alter mach Dir nicht ins Hemd" im Einzelfall den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG begründete, ist keine erhebliche Rechtsfrage.Ob die Äußerung des Arbeitnehmers "Alter mach Dir nicht ins Hemd" im Einzelfall den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach Paragraph 27, Ziffer 6, AngG begründete, ist keine erhebliche Rechtsfrage. EntscheidungstexteTE OGH 1996-10-16 9 ObA 2186/96b TE OGH 2005-03-17 8 ObA 10/05m Vgl; Beisatz: Die Frage, ob ein konkretes Verhalten den Entlassungsgrund nach § 39 Abs 2 lit b DBO-neu, wonach es einen wichtigen Entlassungsgrund darstellt, wenn der Bedienstete sich einer besonders schweren Verletzung der Dienstpflicht schuldig macht, durch die er das Vertrauen für den Dienst einbüßt, verwirklicht, muss nach den konkreten Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Sie stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T1)Vgl; Beisatz: Die Frage, ob ein konkretes Verhalten den Entlassungsgrund nach Paragraph 39, Absatz 2, Litera b, DBO-neu, wonach es einen wichtigen Entlassungsgrund darstellt, wenn der Bedienstete sich einer besonders schweren Verletzung der Dienstpflicht schuldig macht, durch die er das Vertrauen für den Dienst einbüßt, verwirklicht, muss nach den konkreten Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Sie stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO dar. (T1) TE OGH 2006-02-15 7 Ob 229/05k Auch TE OGH 2006-05-11 8 ObA 21/06f Auch; Beisatz: Hier: Entlassungsgrund nach § 133 Abs 2 Z 2 des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark. (T2)Auch; Beisatz: Hier: Entlassungsgrund nach Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 2, des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark. (T2) TE OGH 2007-04-18 8 ObA 67/06w Vgl; Beisatz: Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalles beurteilt werden; dies stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar, soweit nicht ein grober Auslegungsfehler aus dem Grund der Rechtssicherheit zu korrigieren ist. (T3)Vgl; Beisatz: Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalles beurteilt werden; dies stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO dar, soweit nicht ein grober Auslegungsfehler aus dem Grund der Rechtssicherheit zu korrigieren ist. (T3) TE OGH 2008-04-10 9 ObA 133/07k Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T3 TE OGH 2008-04-28 8 ObA 52/07s Vgl; Beis wie T3 TE OGH 2008-06-05 9 ObA 4/08s Vgl auch; Beis wie T3 TE OGH 2008-08-20 9 ObA 101/08f Ähnlich; Beisatz: Hier: Verwirkung des Entlassungsgrunds der Vertrauenswürdigkeit. (T4) TE OGH 2008-10-08 9 ObA 135/08f Vgl; Beis wie T3 TE OGH 2011-06-19 8 ObA 13/11m Ähnlich TE OGH 2011-07-15 8 ObA 37/11s Ähnlich TE OGH 2011-10-25 9 ObA 75/11m Vgl; Beisatz: Hier: § 75 Abs 2 lit B L‑VBG. (T5) Vgl; Beisatz: Hier: Paragraph 75, Absatz 2, lit B L‑VBG. (T5) TE OGH 2012-07-26 8 ObA 90/11k Auch TE OGH 2013-06-25 9 ObA 68/13k Vgl; Beis wie T1; Beis wie T3 TE OGH 2015-03-24 8 ObA 21/15v Vgl; Beis wie T3 TE OGH 2015-07-30 8 ObA 54/15x Auch; Beis wie T3 TE OGH 2015-10-28 9 ObA 127/15i Auch TE OGH 2017-07-25 9 ObA 5/17a Auch; Beisatz: Hier: Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen. (T6) TE OGH 2017-11-28 9 ObA 118/17v Vgl; Beis ähnlich wie T1 TE OGH 2018-06-25 8 ObA 12/18z Auch; Beis wie T3 TE OGH 2018-08-28 8 ObA 39/18w Beis wie T1 TE OGH 2021-09-14 8 ObA 54/21f Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Verstoß gegen Absonderungsbescheid und Dienstantritt ohne Information an den Dienstgeber bei Covid-19 Verdachtsfall vor Vorliegen eines Testergebnisses. (T7) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105955
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