RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0106511 Entscheidungsdatum26.11.1996 Geschäftszahl10ObS2395/96w; 10ObS49/97x; 10ObS20/97g; 10ObS107/98b; 10ObS180/98p; 10ObS252/98a; 10ObS248/98p; 10ObS147/98k; 10ObS332/98s; 10ObS413/98b; 10ObS412/98f; 10ObS36/99p; 10ObS373/99x; 10ObS124/01k; 10ObS169/04g; 10ObS114/04v; 10ObS163/04z; 10ObS204/09m NormGSVG §131c; GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2GSVG §131c; GSVG in der Fassung 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2 RechtssatzDie Umstrukturierung des Betriebes eines Versicherten, etwa durch Betriebsverkleinerung, darf nicht zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlage des Betriebes führen. So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (§ 255 Abs 3 ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstätigen jedenfalls eine gewisse Verschmälerung seiner Einkommenssituation vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zur Erwerbsunfähigkeitspension billigerweise in Kauf genommen werden.Die Umstrukturierung des Betriebes eines Versicherten, etwa durch Betriebsverkleinerung, darf nicht zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlage des Betriebes führen. So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (Paragraph 255, Absatz 3, ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstätigen jedenfalls eine gewisse Verschmälerung seiner Einkommenssituation vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zur Erwerbsunfähigkeitspension billigerweise in Kauf genommen werden. EntscheidungstexteTE OGH 1996-11-26 10 ObS 2395/96w TE OGH 1997-04-15 10 ObS 49/97x Vgl; Beisatz: Zu einer Umorganisation gehört unter Umständen auch eine Einschränkung des Umfanges der persönlichen Arbeitsleistung, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist. (T1) TE OGH 1997-02-11 10 ObS 20/97g Auch TE OGH 1998-04-14 10 ObS 107/98b Auch TE OGH 1998-06-09 10 ObS 180/98p Vgl auch TE OGH 1998-08-18 10 ObS 252/98a Vgl auch TE OGH 1998-09-15 10 ObS 248/98p Vgl auch; Beisatz: Ähnlich wie sich Unselbständige auf ihnen zumutbare Berufe am gesamten österreichischen Arbeitsmarkt grundsätzlich ohne Rücksicht darauf verweisen lassen müssen, ob ein entsprechender Dienstposten zu finden ist, ist bei Selbständigen die Möglichkeit einer Unternehmensorganisation unter Ausblendung von konjunkturellen, regionalen oder sonstigen arbeitsmarktbedingten Kriterien zu beurteilen (SSV-NF 10/122). (T2) TE OGH 1998-09-15 10 ObS 147/98k Auch TE OGH 1998-10-20 10 ObS 332/98s Auch; Beisatz: Hier: § 131c GSVG. (T3)Auch; Beisatz: Hier: Paragraph 131 c, GSVG. (T3) TE OGH 1999-01-12 10 ObS 413/98b Vgl auch; Beis wie T3 TE OGH 1999-01-26 10 ObS 412/98f Auch; Beis wie T3 TE OGH 1999-02-18 10 ObS 36/99p Vgl auch; Beisatz: 2. Rechtsgang von 10 ObS 2395/96w. (T4) TE OGH 2000-05-23 10 ObS 373/99x Vgl; Beis wie T1 TE OGH 2001-06-12 10 ObS 124/01k nur: So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (§ 255 Abs 3 ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstätigen jedenfalls eine gewisse Verschmälerung seiner Einkommenssituation vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zur Erwerbsunfähigkeitspension billigerweise in Kauf genommen werden. (T5) Beisatz: Soweit ein Betrieb wirtschaftlich rentabel, also gewinnabwerfend ("positiv") geführt werden kann, muss vom Versicherten eine gewisse Einkommensminderung hingenommen werden. (T6)nur: So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (Paragraph 255, Absatz 3, ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstätigen jedenfalls eine gewisse Verschmälerung seiner Einkommenssituation vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zur Erwerbsunfähigkeitspension billigerweise in Kauf genommen werden. (T5) Beisatz: Soweit ein Betrieb wirtschaftlich rentabel, also gewinnabwerfend ("positiv") geführt werden kann, muss vom Versicherten eine gewisse Einkommensminderung hingenommen werden. (T6) TE OGH 2004-11-23 10 ObS 169/04g Vgl; Beis wie T1; Beis wie T6; Beisatz: Hier: § 124 Abs 2 BSVG. (T7)Vgl; Beis wie T1; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Paragraph 124, Absatz 2, BSVG. (T7) TE OGH 2004-11-09 10 ObS 114/04v Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: § 133 Abs 3 GSVG idF SVÄG 2000. (T8)Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Paragraph 133, Absatz 3, GSVG in der Fassung SVÄG 2000. (T8) TE OGH 2005-03-08 10 ObS 163/04z Auch TE OGH 2010-01-19 10 ObS 204/09m Vgl auch European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106511
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