RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0107681 Entscheidungsdatum23.09.2025 Geschäftszahl10Ob2066/96p; 1Ob183/00v; 4Ob227/06w; 9Ob50/10h; 2Ob135/10g; 1Ob42/11z; 4Ob191/10g; 1Ob14/13k; 5Ob119/19i; 7Ob97/20w; 10Ob2/23a; 9Ob68/22y; 3Ob140/22t; 6Ob149/22p; 3Ob142/22m; 6Ob160/22f; 5Ob200/24h NormABGB §922 ABGB §923 ABGB §928 RechtssatzDie Vertragsparteien können eine Sache, die objektiv gesehen mangelhaft ist, auch als vertragsgemäß ansehen. Nur wenn eine Vereinbarung über die geschuldeten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes fehlt, sind gemäß §§ 922 ff ABGB die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der veräußerten Sache maßgebend.Die Vertragsparteien können eine Sache, die objektiv gesehen mangelhaft ist, auch als vertragsgemäß ansehen. Nur wenn eine Vereinbarung über die geschuldeten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes fehlt, sind gemäß Paragraphen 922, ff ABGB die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der veräußerten Sache maßgebend. EntscheidungstexteTE OGH 1997-02-11 10 Ob 2066/96p TE OGH 2000-10-24 1 Ob 183/00v nur: Nur wenn eine Vereinbarung über die geschuldeten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes fehlt, sind gemäß §§ 922 ff ABGB die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der veräußerten Sache maßgebend. (T1); Veröff: SZ 73/160nur: Nur wenn eine Vereinbarung über die geschuldeten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes fehlt, sind gemäß Paragraphen 922, ff ABGB die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der veräußerten Sache maßgebend. (T1); Veröff: SZ 73/160 TE OGH 2007-03-20 4 Ob 227/06w Auch; nur T1; Veröff: SZ 2007/38 TE OGH 2010-07-28 9 Ob 50/10h nur: Die Vertragsparteien können eine Sache, die objektiv gesehen mangelhaft ist, auch als vertragsgemäß ansehen. (T2); Veröff: SZ 2010/91 TE OGH 2011-04-07 2 Ob 135/10g Auch; Beisatz: Ein auffallend niedriges Entgelt für eine Leistung kann ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften der zu erbringenden Leistung nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen sollen. (T3); Beisatz: Behauptet der Schuldner, dass weniger an Qualität vereinbart wurde, als es den Kriterien des § 922 ABGB entspricht, so trifft ihn dafür die Beweislast. (T4); Veröff: SZ 2011/45Auch; Beisatz: Ein auffallend niedriges Entgelt für eine Leistung kann ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften der zu erbringenden Leistung nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen sollen. (T3); Beisatz: Behauptet der Schuldner, dass weniger an Qualität vereinbart wurde, als es den Kriterien des Paragraph 922, ABGB entspricht, so trifft ihn dafür die Beweislast. (T4); Veröff: SZ 2011/45 TE OGH 2011-03-31 1 Ob 42/11z nur T2 TE OGH 2011-03-23 4 Ob 191/10g Vgl; Beisatz: Hier: § 1096 ABGB. (T5); Veröff: SZ 2011/35Vgl; Beisatz: Hier: Paragraph 1096, ABGB. (T5); Veröff: SZ 2011/35 TE OGH 2013-06-27 1 Ob 14/13k Auch; Beisatz: Eine solche einschränkende Beschreibung der geschuldeten Leistung ist kein Gewährleistungsausschluss, sondern begrenzt das vertraglich Geschuldete von vornherein in qualitativer Hinsicht und ist damit auch in Verbraucherverträgen zulässig. (T6) TE OGH 2019-11-27 5 Ob 119/19i TE OGH 2020-09-16 7 Ob 97/20w TE OGH 2023-02-21 10 Ob 2/23a Beisatz: Hier: Kfz mit unzulässiger Abschalteinrichtung iSd Art 5 Abs 2 VO 715/2007 weist als Sachmangel nicht die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften auf. (T7)Beisatz: Hier: Kfz mit unzulässiger Abschalteinrichtung iSd Artikel 5, Absatz 2, VO 715 aus 2007, weist als Sachmangel nicht die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften auf. (T7) TE OGH 2023-03-23 9 Ob 68/22y vgl; Beisatz wie T7 TE OGH 2023-05-25 3 Ob 140/22t Beisatz wie T7 TE OGH 2023-06-28 6 Ob 149/22p Beisatz wie T7 TE OGH 2023-05-25 3 Ob 142/22m Beisatz wie T7: Hier: Audi A4 Avant, Motortyp EA 189 (T8) TE OGH 2023-11-20 6 Ob 160/22f vgl; Beisatz wie T7: Hier: gebrauchter PKW Audi Q5, 2.0 l TDI quattro, Dieselmotor Typ EA189 Euro 5 (T9) TE OGH 2025-09-23 5 Ob 200/24h European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107681
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