13Os16/97
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum19.03.1997 Geschäftszahl13Os16/97; 11Os160/01 NormStGB §146 A5;
StGB §146 E;
StGB §168a;
RechtssatzDem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten § 168a StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde.Dem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten Paragraph 168 a, StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde.
EntscheidungstexteTE OGH 1997/03/19 13 Os 16/97 TE OGH 2002/06/25 11 Os 160/01 Ähnlich; Beisatz: Der Umstand, dass die Tathandlungen zur Teilnahme an einem Pyramidenspiel veranlassten, steht einer Beurteilung als qualifizierter Betrug nicht entgegen. (T1) RechtssatznummerRS0107038