RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0107317 Entscheidungsdatum20.03.1997 Geschäftszahl15Os11/97 (15Os12/97); 15Os12/99; 15Os13/99; 14Os65/99; 14Os137/99; 14Os103/00 (14Os105/00); 11Os97/00; 13Os129/00; 15Os36/04 (15Os37/04; 15Os38/04); 12Os71/04; 13Os126/07i; 13Os8/10s NormStGB §29 RechtssatzDer Oberste Gerichtshof hält nach kritischer Überprüfung der in der Fachliteratur publizierten Gegenmeinungen (Schmoller in JBl 1996, 736 f, mit Bezugnahme auf Hockl in JBl 1996, 560
- ff)an der ständigen Rechtsprechung fest, dass nach § 29 StGB alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie auch weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung zu einer Einheit zusammenzufassen sind.Der Oberste Gerichtshof hält nach kritischer Überprüfung der in der Fachliteratur publizierten Gegenmeinungen (Schmoller in JBl 1996, 736 f, mit Bezugnahme auf Hockl in JBl 1996, 560
- ff)an der ständigen Rechtsprechung fest, dass nach Paragraph 29, StGB alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie auch weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung zu einer Einheit zusammenzufassen sind. EntscheidungstexteTE OGH 1997-03-20 15 Os 11/97 TE OGH 1999-03-11 15 Os 12/99 Vgl auch; Beisatz: Die getrennte Annahme eines Verbrechens des Diebstahls neben einem Vergehen des Diebstahls widerspricht dem Gesetz. (T1) TE OGH 1999-03-11 15 Os 13/99 Vgl auch TE OGH 1999-09-14 14 Os 65/99 Vgl auch; Beisatz: Der Begriff der "strafbaren Handlung" in § 260 Abs 1 Z 2 StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach § 28 StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des § 29 StGB eine nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes entstandene Subsumtionseinheit sui generis, die aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in echter Konkurrenz dazu stehenden Begehungsformen und unselbständigen Abwandlungen des Grunddelikts besteht. (T2)Vgl auch; Beisatz: Der Begriff der "strafbaren Handlung" in Paragraph 260, Absatz eins, Ziffer 2, StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach Paragraph 28, StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des Paragraph 29, StGB eine nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes entstandene Subsumtionseinheit sui generis, die aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in echter Konkurrenz dazu stehenden Begehungsformen und unselbständigen Abwandlungen des Grunddelikts besteht. (T2) TE OGH 1999-11-09 14 Os 137/99 Beisatz: Getrennte Annahme eines Vergehens des Diebstahls neben einem Verbrechen des Diebstahls ist nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO anfechtbar. (T3)Beisatz: Getrennte Annahme eines Vergehens des Diebstahls neben einem Verbrechen des Diebstahls ist nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 10, StPO anfechtbar. (T3) TE OGH 2000-09-12 14 Os 103/00 Auch; Beisatz: Hier: § 148 erste und zweiter Fall StGB, wobei das Zusammentreffen dieser beiden Fälle des § 148 StGB nicht erschwerend gewertet wurde. (T4)Auch; Beisatz: Hier: Paragraph 148, erste und zweiter Fall StGB, wobei das Zusammentreffen dieser beiden Fälle des Paragraph 148, StGB nicht erschwerend gewertet wurde. (T4) TE OGH 2000-09-12 11 Os 97/00 Vgl auch; Beisatz: Getrennte Subsumtionen von zwei Diebstahlsfakten gereicht dem Angeklagten zum Nachteil; (teilweise abweichend zu 14 Os 137/99). (T5) TE OGH 2000-12-13 13 Os 129/00 Beis wie T5; Beisatz: Die getrennte Annahme eines Vergehens des Diebstahls neben einem Verbrechen des Diebstahls ist unzulässig. (T6) TE OGH 2004-06-24 15 Os 36/04 Auch; Beisatz: Hier: Die gesonderte Annahme eines Vergehens des versuchten schweren Betruges neben einem Vergehen des Betruges in Ansehung ein und desselben Täters in ein und demselben Urteil ist unzulässig. (T7) TE OGH 2004-08-05 12 Os 71/04 Auch TE OGH 2007-12-05 13 Os 126/07i Auch TE OGH 2010-03-04 13 Os 8/10s Auch