Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

OGH Rechtssatz RS0107755 (2Ob588/95 (2Ob589/95))

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0107755 Entscheidungsdatum26.05.1997 Geschäftszahl2Ob588/95 (2Ob589/95); 1Ob108/10d; 2Ob65/12s NormABGB §648 RechtssatzDie Aussetzung eines Vermächtnisses an den Alleinerben wird von Lehre und Rechtsprechung unter Hinweis auf § 648 ABGB als zulässig erachtet und hat zur Folge, dass der bedachte Erbe hinsichtlich des Vermächtnisgegenstandes in seinen Rechtsverhältnissen zu anderen Personen wie ein Legatar zu behandeln ist.Die Aussetzung eines Vermächtnisses an den Alleinerben wird von Lehre und Rechtsprechung unter Hinweis auf Paragraph 648, ABGB als zulässig erachtet und hat zur Folge, dass der bedachte Erbe hinsichtlich des Vermächtnisgegenstandes in seinen Rechtsverhältnissen zu anderen Personen wie ein Legatar zu behandeln ist.

EntscheidungstexteTE OGH 1997-05-26 2 Ob 588/95 Veröff: SZ 70/102 TE OGH 2010-12-15 1 Ob 108/10d TE OGH 2013-03-14 2 Ob 65/12s

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.