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Europaius

9ObA77/97g

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.05.1997 Geschäftszahl9ObA77/97g NormArbVG §133 Abs3;

BThPG §2a Abs3;

BThPG §2a Abs4;

RechtssatzEine Derogation des § 133 Abs 3 ArbVG durch § 2 a Abs 3, 4 BThPG liegt nicht vor, weil diese Gesetzesbestimmungen weder im Verhältnis Generaltatbestand zu Spezialtatbestand stehen noch widersprechende Rechtssätze enthalten.Eine Derogation des Paragraph 133, Absatz 3, ArbVG durch Paragraph 2, a Absatz 3, 4, BThPG liegt nicht vor, weil diese Gesetzesbestimmungen weder im Verhältnis Generaltatbestand zu Spezialtatbestand stehen noch widersprechende Rechtssätze enthalten.

EntscheidungstexteTE OGH 1997/05/28 9 ObA 77/97g Veröff: SZ 70/106 RechtssatznummerRS0107919

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