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Europaius

4R224/97h

RIS Dokument GerichtLG ZRS GRAZ Entscheidungsdatum05.06.1997 Geschäftszahl4R224/97h NormZPO §53a;

EO §54c;

Rechtssatz§ 54a ZPO ist auf vergleichsweise zu zahlende Kostenbeträge nicht anwendbar. Insofern fehlt ein die Exekution deckender Titel.Paragraph 54 a, ZPO ist auf vergleichsweise zu zahlende Kostenbeträge nicht anwendbar. Insofern fehlt ein die Exekution deckender Titel.

EntscheidungstexteTE LG ZRS GRAZ 1997/06/05 4 R 224/97h RechtssatznummerRGZ0000010

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.