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6Ob33/97i

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum19.06.1997 Geschäftszahl6Ob33/97i; 6Ob119/01w; 6Ob134/09p NormGmbHG §22 Abs2 RechtssatzDer Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die Gesellschaft nicht nur einen Anspruch auf Ausfolgung einer Abschrift des Jahresabschlusses (§ 22 Abs 2 GmbHG), sondern auch einen Anspruch auf Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Dieser Anspruch besteht jedoch bei Unmöglichkeit der Leistung, etwa wegen des Verlustes und der Unmöglichkeit der Rekonstruierung der für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen, nicht.Der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die Gesellschaft nicht nur einen Anspruch auf Ausfolgung einer Abschrift des Jahresabschlusses (Paragraph 22, Absatz 2, GmbHG), sondern auch einen Anspruch auf Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Dieser Anspruch besteht jedoch bei Unmöglichkeit der Leistung, etwa wegen des Verlustes und der Unmöglichkeit der Rekonstruierung der für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen, nicht.

EntscheidungstexteTE OGH 1997/06/19 6 Ob 33/97i TE OGH 2001/06/06 6 Ob 119/01w Vgl auch; Beisatz: Hier: Zweiter Rechtsgang zu 6 Ob 33/97i. (T1) TE OGH 2009/12/18 6 Ob 134/09p Auch RechtssatznummerRS0107751

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