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OGH Rechtssatz RS0108385 (7Ob2336/96x)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0108385 Entscheidungsdatum10.09.1997 Geschäftszahl7Ob2336/96x; 3Ob99/10w NormABGB §335 A RechtssatzUnter Nutzen und Vorteil im Sinne des § 335 ABGB sind nur die gesetzlichen oder diejenigen höheren Zinsen zu verstehen, die der Empfänger des Geldes allenfalls durch eine bessere Kapitalanlage erzielt hätte (JBl 1969, 272).Unter Nutzen und Vorteil im Sinne des Paragraph 335, ABGB sind nur die gesetzlichen oder diejenigen höheren Zinsen zu verstehen, die der Empfänger des Geldes allenfalls durch eine bessere Kapitalanlage erzielt hätte (JBl 1969, 272).

EntscheidungstexteTE OGH 1997-09-10 7 Ob 2336/96x TE OGH 2011-01-19 3 Ob 99/10w Vgl; Beisatz: Hier: § 39 Abs 2 KO. (T1); Veröff: SZ 2011/2Vgl; Beisatz: Hier: Paragraph 39, Absatz 2, KO. (T1); Veröff: SZ 2011/2

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