RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0109314 Entscheidungsdatum14.10.1997 Geschäftszahl11Os109/96; 15Os93/03; 14Os82/04; 11Os32/06z; 15Os40/07g; 14Os113/06h; 14Os164/07k; 15Os122/08t (15Os140/08i); 12Os19/09z; 15Os53/10y; 12Os76/11k; 13Os36/12m; 15Os129/12b; 15Os98/13w; 14Os102/16f NormStGB §217 Abs1 RechtssatzTatbestandsvoraussetzung ist im Fall des § 217 Abs 1 StGB das Anwerben oder Zuführen einer insofern geschützten Person zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat. Dass es in der Folge zu einem Abhängigkeitsverhältnis kommt oder auch nur kommen soll, ist demnach nicht erforderlich. Der Begriff des "Zuführens" im Kontext seiner Verwendung in § 217 Abs 1 StGB lässt sich zusammenfassend als aktive und gezielte Einflussnahme auf das Schutzobjekt zur Verlagerung der gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat interpretieren.Tatbestandsvoraussetzung ist im Fall des Paragraph 217, Absatz eins, StGB das Anwerben oder Zuführen einer insofern geschützten Person zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat. Dass es in der Folge zu einem Abhängigkeitsverhältnis kommt oder auch nur kommen soll, ist demnach nicht erforderlich. Der Begriff des "Zuführens" im Kontext seiner Verwendung in Paragraph 217, Absatz eins, StGB lässt sich zusammenfassend als aktive und gezielte Einflussnahme auf das Schutzobjekt zur Verlagerung der gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat interpretieren. EntscheidungstexteTE OGH 1997-10-14 11 Os 109/96 TE OGH 2003-08-21 15 Os 93/03 nur: Der Begriff des "Zuführens" im Kontext seiner Verwendung in § 217 Abs 1 StGB lässt sich zusammenfassend als aktive und gezielte Einflussnahme auf das Schutzobjekt zur Verlagerung der gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat interpretieren. (T1)nur: Der Begriff des "Zuführens" im Kontext seiner Verwendung in Paragraph 217, Absatz eins, StGB lässt sich zusammenfassend als aktive und gezielte Einflussnahme auf das Schutzobjekt zur Verlagerung der gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat interpretieren. (T1) TE OGH 2004-08-10 14 Os 82/04 Auch; nur: Dass es in der Folge zu einem Abhängigkeitsverhältnis kommt oder auch nur kommen soll, ist nicht erforderlich. (T2) TE OGH 2006-06-13 11 Os 32/06z Auch; nur T1; Beisatz: Sei es durch (maßgebliche) Organisation oder sonstige (nachhaltige) Förderung des Wechsels in diesen Staat. (T3) TE OGH 2007-06-21 15 Os 40/07g Auch; Beisatz: Im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut der Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung einer ins Ausland verhandelten Person wird mit der dem Zuführen gleichwertigen Begehungsform des Anwerbens das über intensives Betreiben des Täters bewirkte Herbeiführen eines Vertragsabschlusses oder einer Vereinbarung mit einer - wenngleich nicht notwendigerweise zivilrechtlich bindenden - Verpflichtung des Handlungsobjektes erfasst, durch das es sich gebunden erachtet (WK-StGB - 2 § 217 Rz 17). (T4)Auch; Beisatz: Im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut der Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung einer ins Ausland verhandelten Person wird mit der dem Zuführen gleichwertigen Begehungsform des Anwerbens das über intensives Betreiben des Täters bewirkte Herbeiführen eines Vertragsabschlusses oder einer Vereinbarung mit einer - wenngleich nicht notwendigerweise zivilrechtlich bindenden - Verpflichtung des Handlungsobjektes erfasst, durch das es sich gebunden erachtet (WK-StGB - 2 Paragraph 217, Rz 17). (T4) TE OGH 2007-07-31 14 Os 113/06h Beis wie T4; Beisatz: Ein „Anwerben" im Sinn des § 217 StGB ist daher nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt schon zuvor zu einer Prostitutionsausübung im Ausland entschlossen war und selbst den Kontakt zu den Tätern suchte. (T5)Beis wie T4; Beisatz: Ein „Anwerben" im Sinn des Paragraph 217, StGB ist daher nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt schon zuvor zu einer Prostitutionsausübung im Ausland entschlossen war und selbst den Kontakt zu den Tätern suchte. (T5) TE OGH 2008-04-15 14 Os 164/07k Vgl; Beisatz: Auf Druckausübung oder ein tatsächlich bestehendes oder auch nur drohendes Abhängigkeitsverhältnis kommt es bei den beiden rechtlich gleichwertigen Begehensformen des „Anwerbens" und des „Zuführens" nach herrschender Judikatur nicht an. (T6) TE OGH 2008-11-13 15 Os 122/08t Vgl; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T6 TE OGH 2009-03-26 12 Os 19/09z Vgl; Beisatz: Der in § 217 Abs 1 StGB verwendete Begriff des „Zuführens" ist nur als aktive und gezielte Einflussnahme auf das Schutzobjekt zur Verlagerung der gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat zu verstehen. (T7); Beisatz: Dabei genügt die Aufnahme und Eingliederung in ein Bordell ohne eine derartige Einflussnahme nicht. Vielmehr muss nicht nur die Aufnahme der Prostitution, sondern auch der Wechsel in den fremden Staat maßgeblich vom Täter organisiert sein. Unter Zuführen ist demnach mehr als ein „Befördern", nämlich zumindest eine qualifizierte Vermittlertätigkeit zu verstehen (vgl 14 Os 113/06h). (T8)Vgl; Beisatz: Der in Paragraph 217, Absatz eins, StGB verwendete Begriff des „Zuführens" ist nur als aktive und gezielte Einflussnahme auf das Schutzobjekt zur Verlagerung der gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat zu verstehen. (T7); Beisatz: Dabei genügt die Aufnahme und Eingliederung in ein Bordell ohne eine derartige Einflussnahme nicht. Vielmehr muss nicht nur die Aufnahme der Prostitution, sondern auch der Wechsel in den fremden Staat maßgeblich vom Täter organisiert sein. Unter Zuführen ist demnach mehr als ein „Befördern", nämlich zumindest eine qualifizierte Vermittlertätigkeit zu verstehen vergleiche 14 Os 113/06h). (T8) TE OGH 2010-06-30 15 Os 53/10y Vgl auch TE OGH 2011-11-15 12 Os 76/11k Vgl auch; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Überredung zur Prostitutionsausübung in Österreich und - im Sinn einer beiderseits verbindlich gewollten Umsetzung der im Ausland getroffenen Abmachung - Organisation der Ausreise und Verbringung in ein Bordell mit nachfolgender Eingliederung in den Bordellbetrieb. (T9) TE OGH 2012-07-05 13 Os 36/12m Vgl auch TE OGH 2012-10-17 15 Os 129/12b nur T1; nur T2; Beis wie T3; Beis wie T4 TE OGH 2014-07-08 15 Os 98/13w Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T8 TE OGH 2016-12-20 14 Os 102/16f Auch European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109314
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