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{'item': ['8Ob2244/96z', '8Ob10/98y', '8Ob144/99f', '8Ob226/99i', '8Ob130/00a', '8Ob85/00h', '3Ob181/00i', '8Ob37/03d', '8Ob68/07v']}

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.11.1997 Geschäftszahl8Ob2244/96z; 8Ob10/98y; 8Ob144/99f; 8Ob226/99i; 8Ob130/00a; 8Ob85/00h; 3Ob181/00i; 8Ob37/03d; 8Ob68/07v NormKO §46 Abs1 Z2; KO §46 Abs1 Z6; KO §47 Abs3; UStG §12 Abs10; RechtssatzDie durch die Veräußerung (hier Zwangsversteigerung) einer Liegenschaft im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzugs zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist (abweichend von 3 Ob 102/92, SZ 66/15). EntscheidungstexteTE OGH 1997/11/27 8 Ob 2244/96z Veröff: SZ 70/252 TE OGH 1998/08/24 8 Ob 10/98y Auch; Veröff: SZ 71/134 TE OGH 2000/02/25 8 Ob 144/99f Auch; Beisatz: Ablehnung der gegenteiligen Rechtsansichten des VwGH Zl. 98/14/0143 (= ZIK 1999,201 = RdW 2000,53) sowie von Kristen (ZIK 1998,46). (T1) TE OGH 2000/04/27 8 Ob 226/99i Auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein Fall des § 46 Abs 1 Z 6 KO liegt nicht vor, weil die Masse nicht grundlos bereichert wurde, sondern die Beschränkung auf die Konkursquote sich aus dem Wesen des Insolvenzverfahrens ergibt. (T2) Auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein Fall des Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 6, KO liegt nicht vor, weil die Masse nicht grundlos bereichert wurde, sondern die Beschränkung auf die Konkursquote sich aus dem Wesen des Insolvenzverfahrens ergibt. (T2) TE OGH 2000/11/23 8 Ob 130/00a Beis wie T1; Beis wie T2 TE OGH 2000/12/21 8 Ob 85/00h Beisatz: § 6 UStG idF BGBl I 79/1998: Im Fall der Steuerfreiheit des Grundstückumsatzes (= Nichtoption zur Steuerpflicht) stellt die zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist. (T3); Veröff: SZ 73/209 Beisatz: Paragraph 6, UStG in der Fassung BGBl römisch eins 79/1998: Im Fall der Steuerfreiheit des Grundstückumsatzes (= Nichtoption zur Steuerpflicht) stellt die zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist. (T3); Veröff: SZ 73/209 TE OGH 2000/11/29 3 Ob 181/00i Beisatz: Auch die Tatsache, dass mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 (BGBl I Nr 79) § 12 Abs 14 UStG aufgehoben wurde, erfordert keine neue Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs, reagiert die Gesetzesänderung doch gerade auf die fiskalischen Auswirkungen der Entscheidung 8 Ob 2244/96z. Damit wurde aber an den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts, auf die sich die tragenden Erwägungen der Rechtsprechung des

  1. Senats gründen, nicht berührt; vielmehr wird lediglich verhindert, dass der nach Maßgabe der Quote im Insolvenzverfahren reduzierten Forderung des Fiskus eine volle Vorsteuerabzugsberechtigung des Erstehers gegenübersteht. Auch die Finanzverwaltung von ihrer früheren Rechtsansicht abgegangen und hat sich derjenigen des Obersten Gerichtshofs angeschlossen (Erlass vom
  2. 2000, Z 03 0311/1-IV/3/00, AÖF 2000/109 = ARD 5142/30/2000 = ZIK 2000/180, 145). (T4) Beisatz: Auch die Tatsache, dass mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 (BGBl römisch eins Nr 79) Paragraph 12, Absatz 14, UStG aufgehoben wurde, erfordert keine neue Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs, reagiert die Gesetzesänderung doch gerade auf die fiskalischen Auswirkungen der Entscheidung 8 Ob 2244/96z. Damit wurde aber an den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts, auf die sich die tragenden Erwägungen der Rechtsprechung des
  3. Senats gründen, nicht berührt; vielmehr wird lediglich verhindert, dass der nach Maßgabe der Quote im Insolvenzverfahren reduzierten Forderung des Fiskus eine volle Vorsteuerabzugsberechtigung des Erstehers gegenübersteht. Auch die Finanzverwaltung von ihrer früheren Rechtsansicht abgegangen und hat sich derjenigen des Obersten Gerichtshofs angeschlossen (Erlass vom
  4. 2000, Z 03 0311/1-IV/3/00, AÖF 2000/109 = ARD 5142/30/2000 = ZIK 2000/180, 145). (T4) TE OGH 2003/09/18 8 Ob 37/03d TE OGH 2007/10/18 8 Ob 68/07v Auch; Beisatz: Die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 ff UStG ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs als Konkursforderung zu qualifizieren. (T5) Auch; Beisatz: Die Vorsteuerberichtigung gemäß Paragraph 12, Absatz 10, ff UStG ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs als Konkursforderung zu qualifizieren. (T5) RechtssatznummerRS0108920

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.