5Ob486/97z
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum09.12.1997 Geschäftszahl5Ob486/97z; 5Ob312/98p NormMRG §58 Abs4;
WFG 1968 §32 Abs1;
RechtssatzDie Mietzinsbildungvorschrift des § 32 Abs 1 WFG 1968 verweist grundsätzlich auf die Bestimmungen des MG, was zufolge der Transformationsklausel des § 58 Abs 4 MRG nunmehr als Verweisung auf das MRG zu verstehen ist. Da es sich hiebei um eine dynamische Verweisung handelt, ist die jeweils geltende Fassung des MRG heranzuziehen.Die Mietzinsbildungvorschrift des Paragraph 32, Absatz eins, WFG 1968 verweist grundsätzlich auf die Bestimmungen des MG, was zufolge der Transformationsklausel des Paragraph 58, Absatz 4, MRG nunmehr als Verweisung auf das MRG zu verstehen ist. Da es sich hiebei um eine dynamische Verweisung handelt, ist die jeweils geltende Fassung des MRG heranzuziehen.
EntscheidungstexteTE OGH 1997/12/09 5 Ob 486/97z TE OGH 1998/12/15 5 Ob 312/98p Vgl auch RechtssatznummerRS0108989