RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0109658 Entscheidungsdatum12.03.1998 Geschäftszahl8ObA61/98y; 8ObA151/00i; 8Ob12/01z; 9ObA240/02p; 8ObA79/03f; 9ObA121/05t; 3Ob235/09v; 7Ob143/12y NormASGG §58 Abs1; JN §56 Abs2; RATG §7 RechtssatzDer Hinweis auf die Möglichkeit der Streitwertbemängelung gemäß § 7 RATG, wenn der Beklagte die Bewertung durch den Kläger zu hoch oder zu niedrig findet, hilft gerade in dem Fall nicht, in dem der Kläger eine Bewertung schlechthin unterlassen hat und daher für die Wertzuständigkeit gemäß § 56 Abs 2 JN vorzugehen wäre. Wegen der zeitlichen Beschränkung, die Bemängelung der Bewertung habe spätestens bei der ersten mündlichen Streitverhandlung zu erfolgen, kann in Verfahren, die erstmalig in dritter Instanz zu einer Kostenbemessung führen können (§ 50 Abs 2 ASGG), eine Abhilfe durch § 7 RATG nicht erfolgen. Daher kann die Ansicht der Entscheidung 8 ObA 317/94, es sei bei der Kostenbemessung im Fall einer Kündigungsanfechtung der "Zweifelsstreitwert" gemäß § 56 Abs 2 letzter Satz JN statt dessen nach § 14 lit a RATG anzuwenden, nicht mehr aufrechterhalten werden.Der Hinweis auf die Möglichkeit der Streitwertbemängelung gemäß Paragraph 7, RATG, wenn der Beklagte die Bewertung durch den Kläger zu hoch oder zu niedrig findet, hilft gerade in dem Fall nicht, in dem der Kläger eine Bewertung schlechthin unterlassen hat und daher für die Wertzuständigkeit gemäß Paragraph 56, Absatz 2, JN vorzugehen wäre. Wegen der zeitlichen Beschränkung, die Bemängelung der Bewertung habe spätestens bei der ersten mündlichen Streitverhandlung zu erfolgen, kann in Verfahren, die erstmalig in dritter Instanz zu einer Kostenbemessung führen können (Paragraph 50, Absatz 2, ASGG), eine Abhilfe durch Paragraph 7, RATG nicht erfolgen. Daher kann die Ansicht der Entscheidung 8 ObA 317/94, es sei bei der Kostenbemessung im Fall einer Kündigungsanfechtung der "Zweifelsstreitwert" gemäß Paragraph 56, Absatz 2, letzter Satz JN statt dessen nach Paragraph 14, Litera a, RATG anzuwenden, nicht mehr aufrechterhalten werden. EntscheidungstexteTE OGH 1998-03-12 8 ObA 61/98y TE OGH 2000-12-21 8 ObA 151/00i TE OGH 2001-02-15 8 Ob 12/01z Ähnlich; Beisatz: Die lediglich für die Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses (§ 528 Abs 2 Z 1a ZPO) maßgebliche Bewertung durch das Rekursgericht stellt keine Bemessungsgrundlage für die Kostenbestimmung dar. Mangels Bewertung des Anspruches im Provisorialverfahren durch die Parteien ist die Bemessungsgrundlage gemäß § 14 lit c RATG zu Grunde zu legen. (T1)Ähnlich; Beisatz: Die lediglich für die Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses (Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer eins a, ZPO) maßgebliche Bewertung durch das Rekursgericht stellt keine Bemessungsgrundlage für die Kostenbestimmung dar. Mangels Bewertung des Anspruches im Provisorialverfahren durch die Parteien ist die Bemessungsgrundlage gemäß Paragraph 14, Litera c, RATG zu Grunde zu legen. (T1) TE OGH 2003-04-02 9 ObA 240/02p Auch; nur: Daher kann die Ansicht der Entscheidung 8 ObA 317/94, es sei bei der Kostenbemessung im Fall einer Kündigungsanfechtung der "Zweifelsstreitwert" gemäß § 56 Abs 2 letzter Satz JN statt dessen nach § 14 lit a RATG anzuwenden, nicht mehr aufrechterhalten werden. (T2)Auch; nur: Daher kann die Ansicht der Entscheidung 8 ObA 317/94, es sei bei der Kostenbemessung im Fall einer Kündigungsanfechtung der "Zweifelsstreitwert" gemäß Paragraph 56, Absatz 2, letzter Satz JN statt dessen nach Paragraph 14, Litera a, RATG anzuwenden, nicht mehr aufrechterhalten werden. (T2) TE OGH 2003-10-30 8 ObA 79/03f Vgl; Beisatz: Mangels Bewertung nach RATG ist der "Zweifelsstreitwert" des §14 lita RATG zu Grunde zu legen. (T3); Veröff: SZ 2003/142 TE OGH 2006-07-12 9 ObA 121/05t Vgl aber; Beisatz: Da die im Revisionsverfahren obsiegenden Klägerinnen von der Revisionswerberin die Bewertung des Streitwerts mit 1.000EUR übernommen haben, sind die Kosten auf dieser Basis zuzuerkennen und ist nicht auf den Zweifelsstreitwert nach §14 lita RATG zurückzugreifen. (T4); Veröff: SZ 2006/107 TE OGH 2010-01-27 3 Ob 235/09v Auch TE OGH 2012-11-28 7 Ob 143/12y Vgl auch; Auch Beis wie T1
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