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Europaius

6R116/98w

RIS Dokument GerichtLG Ried Entscheidungsdatum24.03.1998 Geschäftszahl6R116/98w NormZPO §442 Abs1;

ZPO §396;

RechtssatzIm bezirksgerichtlichen Verfahren kann gegen einen bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung säumigen Beklagten auch dann ein echtes Versäumungsurteil gemäß § 442 Abs. 1 ZPO (§ 396 ZPO) auf Antrag des Klägers gefällt werden, wenn der Beklagte in seinem Einspruch bereits konkretisierte Tatsachen vorgetragen und Beweise angeboten hat.Im bezirksgerichtlichen Verfahren kann gegen einen bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung säumigen Beklagten auch dann ein echtes Versäumungsurteil gemäß Paragraph 442, Absatz eins, ZPO (Paragraph 396, ZPO) auf Antrag des Klägers gefällt werden, wenn der Beklagte in seinem Einspruch bereits konkretisierte Tatsachen vorgetragen und Beweise angeboten hat.

EntscheidungstexteTE LG Ried 1998/03/24 6 R 116/98w RechtssatznummerRRD0000008

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