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19Bs31/98

RIS Dokument GerichtOLG Wien Entscheidungsdatum27.03.1998 Geschäftszahl19Bs31/98 NormABGB §1271;

StGB §159 Abs1;

RechtssatzVerbindlichkeiten eines - von der Landesregierung bewilligten - Wettbüros in Form von nicht ausbezahlten Wettgewinnen sind zwar nicht gerichtlich einklagbar und stellen nur Naturalobligationen dar (§ 1271 ABGB), können aber dennoch die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens im Sinne des § 159 Abs 1 StGB begründen.Verbindlichkeiten eines - von der Landesregierung bewilligten - Wettbüros in Form von nicht ausbezahlten Wettgewinnen sind zwar nicht gerichtlich einklagbar und stellen nur Naturalobligationen dar (Paragraph 1271, ABGB), können aber dennoch die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens im Sinne des Paragraph 159, Absatz eins, StGB begründen.

EntscheidungstexteTE OLG Wien 1998/03/27 19 Bs 31/98 RechtssatznummerRW0000238

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