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{'item': '4Ob108/98f; 3Ob270/98x; 7Ob101/99z; 9Ob40/02a; 3Ob135/03d; 6Ob195/04a; 4Ob120/09i; 7Ob163/09k; 6Ob14/10t; 3Ob27/15i; 9Ob72/15a; 10Ob71/17i;

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0109906 Entscheidungsdatum17.10.2023 Geschäftszahl4Ob108/98f; 3Ob270/98x; 7Ob101/99z; 9Ob40/02a; 3Ob135/03d; 6Ob195/04a; 4Ob120/09i; 7Ob163/09k; 6Ob14/10t; 3Ob27/15i; 9Ob72/15a; 10Ob71/17i; 4Ob142/18p; 4Ob153/23p NormABGB §140 Be RechtssatzIst die Aufnahme in eine öffentliche Schule trotz zeitgerechter und nachdrücklicher Bemühungen des Unterhaltsberechtigten wegen Auslastung der Aufnahmekapazität nicht möglich, kann Schulgeld für eine Privatschule dann als Sonderbedarf anerkannt werden, wenn ein gerechtfertigter Grund gerade für diesen Ausbildungsweg spricht (welche Voraussetzung von der Rechtsprechung ganz allgemein für die Anerkennung eines Sonderbedarfes als berechtigt aufgestellt wird, vergleiche die bei Schwimann, Unterhaltsrecht, 28 angeführten Nachweise). Als derartige Gründe kommen etwa in Frage: eine besondere Begabung des Kindes, die gerade durch den gewählten Schultyp gefördert werden kann; Unterbringung in einer fremdsprachigen Schule nach vorangegangenem langjährigem Auslandsaufenthalt des Kindes (LGZ Wien EFSlg 70.800); besonderes berufliches Interesse und damit verbundener intensiver Wunsch des Kindes nach einem bestimmten Ausbildungsweg. EntscheidungstexteTE OGH 1998-04-21 4 Ob 108/98f TE OGH 1999-02-24 3 Ob 270/98x Vgl auch; Beisatz: Studium an einer ausländischen Privatuniversität (mit hohen Studiengebühren). (T1) TE OGH 1999-06-09 7 Ob 101/99z nur: Ist die Aufnahme in eine öffentliche Schule nicht möglich, kann Schulgeld für eine Privatschule dann als Sonderbedarf anerkannt werden, wenn ein gerechtfertigter Grund gerade für diesen Ausbildungsweg spricht (welche Voraussetzung von der Rechtsprechung ganz allgemein für die Anerkennung eines Sonderbedarfes als berechtigt aufgestellt wird, vergleiche die bei Schwimann, Unterhaltsrecht, 28 angeführten Nachweise). Als derartige Gründe kommen etwa in Frage: eine besondere Begabung des Kindes, die gerade durch den gewählten Schultyp gefördert werden kann; Unterbringung in einer fremdsprachigen Schule nach vorangegangenem langjährigem Auslandsaufenthalt des Kindes (LGZ Wien EFSlg 70.800); besonderes berufliches Interesse und damit verbundener intensiver Wunsch des Kindes nach einem bestimmten Ausbildungsweg. (T2) Beisatz: Aus im Einzelfall zu prüfenden Gründen. (T3) TE OGH 2002-10-16 9 Ob 40/02a Auch; Beis wie T3 TE OGH 2003-10-22 3 Ob 135/03d Vgl auch; Beisatz: Die nunmehr in Österreich generell zu entrichtenden Studiengebühren sind nicht als deckungspflichtiger Sonderbedarf anzusehen, weil bei diesen das Moment der Außergewöhnlichkeit keine Rolle spielt. (T4) TE OGH 2005-07-14 6 Ob 195/04a TE OGH 2009-09-08 4 Ob 120/09i Vgl; Beisatz: Hier: Kosten der Ausbildung an privater Tourismusschule. (T5) TE OGH 2010-01-27 7 Ob 163/09k Auch; Beis wie T3; Beisatz: Studium außerhalb des Heimatorts. (T6) TE OGH 2010-03-19 6 Ob 14/10t Vgl auch; Beis wie T1 TE OGH 2015-03-18 3 Ob 27/15i Auch TE OGH 2015-12-21 9 Ob 72/15a Auch TE OGH 2018-01-23 10 Ob 71/17i Auch TE OGH 2018-09-25 4 Ob 142/18p Auch TE OGH 2023-10-17 4 Ob 153/23p vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109906

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.