1Ob373/97b
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.04.1998 Geschäftszahl1Ob373/97b NormAHG §1 Abs1 Cd1a;
RechtssatzGerade in möglicherweise unwiederholbaren Fällen, in denen es Förmlichkeiten zu beachten gilt (in casu: gerichtliche Testamentserrichtung gemäß § 568 ABGB), ist die Anlegung eines strengen Maßstabs an die richterlichen Sorgfaltspflichten geboten.Gerade in möglicherweise unwiederholbaren Fällen, in denen es Förmlichkeiten zu beachten gilt (in casu: gerichtliche Testamentserrichtung gemäß Paragraph 568, ABGB), ist die Anlegung eines strengen Maßstabs an die richterlichen Sorgfaltspflichten geboten.
EntscheidungstexteTE OGH 1998/04/28 1 Ob 373/97b RechtssatznummerRS0110184