OGH Rechtssatz RS0108326 (2Ob508/96 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0108326 Entscheidungsdatum23.04.2024 Geschäftszahl2Ob508/96; 2Ob246/23z NormABGB §608 ABGB §647 ABGB §662 ABGB §726 RechtssatzEine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist als Vermächtnis einer fremden Sache wirkungslos.
Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach § 726 ABGB zu.Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach Paragraph 726, ABGB zu.
EntscheidungstexteTE OGH 1998-05-06 2 Ob 508/96 Veröff: SZ 71/83 TE OGH 2024-04-23 2 Ob 246/23z vgl; nur: Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter Nacherbschaft (auch nur auf den Überrest) fällt, ist wirkungslos, weil der Vorerbe insoweit von Todes wegen nicht wirksam verfügen kann. (T1) Beisatz: Der Rechtsprechung hierzu (vgl auch 6 Ob 136/07d) lässt sich aber nicht entnehmen, dass die Wirkungslosigkeit des Vermächtnisses über eine substitutionsgebundene Sache aus § 662 ABGB abzuleiten wäre. (T2)Beisatz: Der Rechtsprechung hierzu vergleiche auch 6 Ob 136/07d) lässt sich aber nicht entnehmen, dass die Wirkungslosigkeit des Vermächtnisses über eine substitutionsgebundene Sache aus Paragraph 662, ABGB abzuleiten wäre. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1998:RS0108326