2Ob508/96
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.05.1998 Geschäftszahl2Ob508/96 NormABGB §726;
RechtssatzIst nur ein Legatar vorhanden, so erhält er den ganzen Nachlaß oder doch die Nachlaßquote, auf die § 726 ABGB anwendbar ist, auch wenn der Wert seines Vermächnisses (zum Beispiel Familienbilder und Familienandenken) gleich Null ist.Ist nur ein Legatar vorhanden, so erhält er den ganzen Nachlaß oder doch die Nachlaßquote, auf die Paragraph 726, ABGB anwendbar ist, auch wenn der Wert seines Vermächnisses (zum Beispiel Familienbilder und Familienandenken) gleich Null ist.
EntscheidungstexteTE OGH 1998/05/06 2 Ob 508/96 Veröff: SZ 71/83 RechtssatznummerRS0109930