1Ob87/98w
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.06.1998 Geschäftszahl1Ob87/98w NormABGB §879 BIIi;
ABGB §1374;
RechtssatzDie Bestimmung des § 1374 ABGB bezieht sich auf die Eignung einer Person als Kautionsbürgen für einen aus materiellrechtlichen Gründen zur Sicherstellung Verpflichteten. Unter welchen Voraussetzungen ein Sicherstellungsberechtigter einen Kautionsbürgen zu akzeptieren hat, betrifft andere Rechtsfragen als die Sittenwidrigkeit einer freiwilligen Interzession zur Besicherung eines Kredits.Die Bestimmung des Paragraph 1374, ABGB bezieht sich auf die Eignung einer Person als Kautionsbürgen für einen aus materiellrechtlichen Gründen zur Sicherstellung Verpflichteten. Unter welchen Voraussetzungen ein Sicherstellungsberechtigter einen Kautionsbürgen zu akzeptieren hat, betrifft andere Rechtsfragen als die Sittenwidrigkeit einer freiwilligen Interzession zur Besicherung eines Kredits.
EntscheidungstexteTE OGH 1998/06/30 1 Ob 87/98w Veröff: SZ 71/117 RechtssatznummerRS0110303