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{'item': '2Ob2062/96s; 9Ob47/04h; 6Ob230/05z; 7Ob31/06v; 3Ob27/07b; 8Ob12/08k; 5Ob144/08z; 5Ob120/10y; 6Ob251/10w; 2Ob164/12z; 7Ob87/16v; 4Ob125/17m;

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0110398 Entscheidungsdatum25.03.2021 Geschäftszahl2Ob2062/96s; 9Ob47/04h; 6Ob230/05z; 7Ob31/06v; 3Ob27/07b; 8Ob12/08k; 5Ob144/08z; 5Ob120/10y; 6Ob251/10w; 2Ob164/12z; 7Ob87/16v; 4Ob125/17m; 4Ob245/17h; 2Ob15/18x; 4Ob157/18v; 1Ob67/20i; 2Ob210/20a NormMRG §1 Abs1 RechtssatzDer Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in Paragraph eins, Absatz eins, MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt. EntscheidungstexteTE OGH 1998-07-09 2 Ob 2062/96s TE OGH 2004-11-17 9 Ob 47/04h Beisatz: Die Rechtsprechung stellt auf den "normalen Sprachgebrauch" ab und versteht daher unter Geschäftsräumlichkeiten dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. (T1) Beisatz: Hier: "Fernsehlokalsendeanlage, die im Wesentlichen aus einem ca 32 m hohen Antennenmast und einer ca 8 m² großen ebenerdigen Sendeunterkunft besteht. (T2) Veröff: SZ 2004/161 TE OGH 2005-12-01 6 Ob 230/05z Beisatz: Geschäftsräumlichkeiten sind dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. Dass diese auch der Allgemeinheit zuhänglich sind, ist nicht erforderlich. (T3) Beisatz: Hier: Gasstation, die aus einem Messgebäude, einer Kontrollwarte und E-Gebäude besteht. (T4) TE OGH 2006-03-29 7 Ob 31/06v Beis wie T1; Beisatz; Hier: Schirmbar mit Windverglasung ist Geschäftsräumlichkeit. (T5) TE OGH 2007-07-13 3 Ob 27/07b Beis wie T1; Beisatz: Hier: Ein Vertrag über die Miete einer ganzen Messehalle unterfällt grundsätzlich § 1 Abs 1 MRG. (T6)Beis wie T1; Beisatz: Hier: Ein Vertrag über die Miete einer ganzen Messehalle unterfällt grundsätzlich Paragraph eins, Absatz eins, MRG. (T6) TE OGH 2008-02-28 8 Ob 12/08k Auch TE OGH 2008-08-26 5 Ob 144/08z Beis wie T1; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Tankstellenanlage mit kleinem Gebäude. (T7) TE OGH 2010-07-15 5 Ob 120/10y Auch; Beisatz: Der Begriff des Geschäftsraums wird durch den Vertragszweck bestimmt. (T8) Beisatz: Die geschäftliche Tätigkeit selbst muss nicht unmittelbar im betreffenden Objekt ausgeübt werden, es genügt, wenn das Objekt diesen geschäftlichen Zwecken dient. (T9) TE OGH 2011-06-16 6 Ob 251/10w TE OGH 2013-08-29 2 Ob 164/12z Auch; nur: Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen. (T10)Auch; nur: Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in Paragraph eins, Absatz eins, MRG ist weit zu verstehen. (T10) Beis wie T1; Beisatz: Hier: Von Gärtnerei verwendeter Folientunnel ist keine „Räumlichkeit“. (T11) TE OGH 2016-05-25 7 Ob 87/16v Auch; Beis wie T2; Beis wie T8 TE OGH 2017-08-24 4 Ob 125/17m Auch; Beis wie T1; Beis wie T8 TE OGH 2018-05-29 4 Ob 245/17h Beisatz wie T1; Beisatz wie T9 Beisatz: Hier: Lagerräume. (T11) nunmehr (T11a) Anm: Änderung der versehentlich vergebenen Beisatznummer T11 auf Anmerkung, Änderung der versehentlich vergebenen Beisatznummer T11 auf T11a - April 2023 TE OGH 2018-06-26 2 Ob 15/18x Beisatz: Hier: Aufbahrungshalle. (T12) TE OGH 2018-11-27 4 Ob 157/18v Auch; Beis wie T3 TE OGH 2020-09-23 1 Ob 67/20i Vgl; Beis wie T1; Beis wie T3 TE OGH 2021-03-25 2 Ob 210/20a Beisatz wie T1 Anm: Veröff: SZ 2021/34Anmerkung, Veröff: SZ 2021/34 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110398

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.