9ObA76/98m
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum19.08.1998 Geschäftszahl9ObA76/98m; 9ObA94/01s; 9ObA109/02y; 9ObA64/03g; 9ObA139/08v NormArbVG §121 RechtssatzDie in den Z 1 bis 3 des § 121 ArbVG angeführten Gründe, aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers zustimmen und der Klage des Arbeitgebers stattgeben kann, sind taxativ aufgezählt. Das bedeutet, daß andere Gründe die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers nicht rechtfertigen können.Die in den Ziffer eins bis 3 des Paragraph 121, ArbVG angeführten Gründe, aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers zustimmen und der Klage des Arbeitgebers stattgeben kann, sind taxativ aufgezählt. Das bedeutet, daß andere Gründe die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers nicht rechtfertigen können.
EntscheidungstexteTE OGH 1998/08/19 9 ObA 76/98m TE OGH 2001/06/07 9 ObA 94/01s Veröff: SZ 74/102 TE OGH 2002/10/16 9 ObA 109/02y Veröff: SZ 2002/137 TE OGH 2003/05/21 9 ObA 64/03g nur: Die in den Z 1 bis 3 des § 121 ArbVG angeführten Gründe, aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers zustimmen und der Klage des Arbeitgebers stattgeben kann, sind taxativ aufgezählt. (T1); Beisatz: Auch die Aufzählung der Entlassungsgründe des §122ArbVG ist eine taxative. (T2) nur: Die in den Ziffer eins bis 3 des Paragraph 121, ArbVG angeführten Gründe, aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers zustimmen und der Klage des Arbeitgebers stattgeben kann, sind taxativ aufgezählt. (T1); Beisatz: Auch die Aufzählung der Entlassungsgründe des §122ArbVG ist eine taxative. (T2) TE OGH 2009/06/02 9 ObA 139/08v nur T1 RechtssatznummerRS0110651