Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

6Bs310/98

RIS Dokument GerichtOLG Innsbruck RechtssatznummerRI0000074 Entscheidungsdatum19.08.1998 Geschäftszahl6Bs310/98 NormStGB §225 RechtssatzDie Plomben am Kontrollgerät für Fahrtschreiber sind öffentliche Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs 3 StGB.Die Plomben am Kontrollgerät für Fahrtschreiber sind öffentliche Beglaubigungszeichen nach Paragraph 225, Absatz 3, StGB.

EntscheidungstexteTE OLG Innsbruck 1998-08-19 6 Bs 310/98

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.