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{'item': ['9ObA162/98h', '9ObA28/06t', '9ObA101/09g', '9ObA57/10p', '9ObA18/10b', '9ObA114/12y', '9ObA117/12i', '9ObA106/12x', '9ObA128/12g', '8ObA45/

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0110650 Entscheidungsdatum02.09.1998 Geschäftszahl9ObA162/98h; 9ObA28/06t; 9ObA101/09g; 9ObA57/10p; 9ObA18/10b; 9ObA114/12y; 9ObA117/12i; 9ObA106/12x; 9ObA128/12g; 8ObA45/13w; 9ObA156/13a; 8ObA5/14i; 8ObA22/14i; 8ObA47/15t; 8ObA68/16g; 9ObA109/16v; 9ObA40/17y; 4Ob93/17f; 9ObA97/17f; 9ObA73/22h NormASGG §46 Abs1 RechtssatzKollV für die Handelsangestellten Gehaltstafel. Nach der einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs bildenden Gehaltsordnung ergibt sich das dem Angestellten nach dem Kollektivvertrag zu zahlende Gehalt nach den nach Beschäftigungsgruppen, Berufsjahren und Gehaltsgebieten gestaffelten Sätzen der Gehaltstafel. Unstimmigkeiten der Einstufung betreffen alle für die richtige Einstufung und Gehaltsbildung nach dem Kollektivvertrag maßgeblichen Umstände. Welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, bildet aber keine Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG.KollV für die Handelsangestellten Gehaltstafel. Nach der einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs bildenden Gehaltsordnung ergibt sich das dem Angestellten nach dem Kollektivvertrag zu zahlende Gehalt nach den nach Beschäftigungsgruppen, Berufsjahren und Gehaltsgebieten gestaffelten Sätzen der Gehaltstafel. Unstimmigkeiten der Einstufung betreffen alle für die richtige Einstufung und Gehaltsbildung nach dem Kollektivvertrag maßgeblichen Umstände. Welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, bildet aber keine Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG. EntscheidungstexteTE OGH 1998-09-02 9 ObA 162/98h TE OGH 2006-03-29 9 ObA 28/06t Auch; Beisatz: Nach der Rechtsprechung (9 ObA 162/98h

  1. ua)bildet die Frage, welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. (T1)Auch; Beisatz: Nach der Rechtsprechung (9 ObA 162/98h
  2. ua)bildet die Frage, welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO. (T1) TE OGH 2010-06-30 9 ObA 101/09g Auch; Beis wie T1 TE OGH 2010-07-28 9 ObA 57/10p Vgl auch; Beisatz: Die Frage der Einstufung anhand der konkreten Tätigkeit in eine Kollektivvertragsgruppe kann naturgemäß nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit - soweit es nicht um eine allgemeine Auslegungsfrage hinsichtlich des Kollektivvertrags geht - keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar. (T2)Vgl auch; Beisatz: Die Frage der Einstufung anhand der konkreten Tätigkeit in eine Kollektivvertragsgruppe kann naturgemäß nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit - soweit es nicht um eine allgemeine Auslegungsfrage hinsichtlich des Kollektivvertrags geht - keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO dar. (T2) TE OGH 2010-09-29 9 ObA 18/10b Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: KollV für Angestellte der Industrie. (T3) TE OGH 2012-10-22 9 ObA 114/12y Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: KollV für Handelsangestellte. (T4) TE OGH 2012-10-22 9 ObA 117/12i Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: KollV-IT. (T5) TE OGH 2012-09-24 9 ObA 106/12x Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 2013-01-29 9 ObA 128/12g Vgl; Beis wie T2 TE OGH 2013-12-17 8 ObA 45/13w Vgl; Beis wie T2 TE OGH 2013-12-19 9 ObA 156/13a Auch; Beis wie T2 TE OGH 2014-02-27 8 ObA 5/14i Auch; Beis wie T1 TE OGH 2014-03-24 8 ObA 22/14i Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: KollV für Arbeiter in der eisen‑ und metallverarbeitenden Industrie. (T6) TE OGH 2015-10-29 8 ObA 47/15t Auch; Beis wie T2 TE OGH 2016-12-16 8 ObA 68/16g Vgl auch, Beis wie T2 TE OGH 2016-09-29 9 ObA 109/16v Auch; Beis wie T2 TE OGH 2017-04-20 9 ObA 40/17y Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 2017-05-30 4 Ob 93/17f Auch TE OGH 2017-09-27 9 ObA 97/17f Auch; Beis ähnlich wie T2 TE OGH 2022-08-31 9 ObA 73/22h Vgl; Beis wie T2 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110650

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.