Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

2Ob296/98p

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.11.1998 Geschäftszahl2Ob296/98p; 2Ob55/01d NormABGB §200;

RechtssatzEine zum Sachwalter bestellte geeignete nahestehende Person ist analog § 200 ABGB grundsätzlich zur Übernahme der Sachwalterschaft verpflichtet.Eine zum Sachwalter bestellte geeignete nahestehende Person ist analog Paragraph 200, ABGB grundsätzlich zur Übernahme der Sachwalterschaft verpflichtet.

EntscheidungstexteTE OGH 1998/11/12 2 Ob 296/98p TE OGH 2001/03/15 2 Ob 55/01d RechtssatznummerRS0110989

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.