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Europaius

5Ob247/98d

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.12.1998 Geschäftszahl5Ob247/98d NormABGB §306;

MRG §27 Abs1 Z1;

RechtssatzVerkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd Paragraph 306, ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.

EntscheidungstexteTE OGH 1998/12/15 5 Ob 247/98d RechtssatznummerRS0111291

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