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Europaius

1Ob366/98z

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum19.01.1999 Geschäftszahl1Ob366/98z NormABGB §343;

ZPO §528 Abs2 Z6 G;

RechtssatzDer Sicherstellungsanspruch gemäß § 343 ABGB ist im beschleunigten Verfahren nach den §§ 454 ff ZPO abzuwickeln. Ein Revisionsrekurs ist in einem solchen Verfahren gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig.Der Sicherstellungsanspruch gemäß Paragraph 343, ABGB ist im beschleunigten Verfahren nach den Paragraphen 454, ff ZPO abzuwickeln. Ein Revisionsrekurs ist in einem solchen Verfahren gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 6, ZPO jedenfalls unzulässig.

EntscheidungstexteTE OGH 1999/01/19 1 Ob 366/98z RechtssatznummerRS0111569

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