RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0111765 Entscheidungsdatum22.04.2026 Geschäftszahl6Ob290/98k; 1Ob165/03a; 6Ob130/05v; 6Ob139/06v; 1Ob32/10b; 6Ob100/12t; 6Ob65/15z; 6Ob19/19s; 6Ob210/19d; 6Ob168/20d; 6Ob167/20g; 6Ob166/20k; 6Ob13/25t NormGmbHG §36 Abs1 GmbHG §41 VerG 2002 §7 RechtssatzDer weite Wortlaut des § 41 GmbHG spricht für die Ansicht, dass sowohl Einberufungsmängel und Ankündigungsmängel als auch Inhaltsmängel den Gesellschafterbeschluss nur anfechtbar, nicht aber von Anfang an unwirksam und damit nicht sanierbar machen.Der weite Wortlaut des Paragraph 41, GmbHG spricht für die Ansicht, dass sowohl Einberufungsmängel und Ankündigungsmängel als auch Inhaltsmängel den Gesellschafterbeschluss nur anfechtbar, nicht aber von Anfang an unwirksam und damit nicht sanierbar machen. EntscheidungstexteTE OGH 1999-01-28 6 Ob 290/98k Veröff: SZ 72/15 TE OGH 2003-08-01 1 Ob 165/03a Vgl auch; Beisatz: Einberufungsmängel, wie die Verletzung gesellschaftsrechtlicher Fristenregelungen oder mangelhafte Spezifizierung der Tagesordnungspunkte, begründen nach § 41 Abs 1 Z 1 GmbH die Anfechtbarkeit des Beschlusses. (T1)Vgl auch; Beisatz: Einberufungsmängel, wie die Verletzung gesellschaftsrechtlicher Fristenregelungen oder mangelhafte Spezifizierung der Tagesordnungspunkte, begründen nach Paragraph 41, Absatz eins, Ziffer eins, GmbH die Anfechtbarkeit des Beschlusses. (T1) TE OGH 2006-02-16 6 Ob 130/05v Vgl auch; Beisatz: Die Prüfung inhaltlicher Mängel (§ 41 Abs 1 Z 2 GmbHG) hat sich nicht nur auf die äußere Übereinstimmung des Beschlussinhalts mit der angeblich verletzten Norm zu beschränken. Neben Verstößen gegen § 1295 Abs 2 ABGB ist auch die treuwidrige Stimmabgabe anfechtbar. (T2)Vgl auch; Beisatz: Die Prüfung inhaltlicher Mängel (Paragraph 41, Absatz eins, Ziffer 2, GmbHG) hat sich nicht nur auf die äußere Übereinstimmung des Beschlussinhalts mit der angeblich verletzten Norm zu beschränken. Neben Verstößen gegen Paragraph 1295, Absatz 2, ABGB ist auch die treuwidrige Stimmabgabe anfechtbar. (T2) TE OGH 2006-10-12 6 Ob 139/06v Vgl auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2006/149 TE OGH 2010-04-20 1 Ob 32/10b Ähnlich; Beisatz: Hier: Hier: § 7 VerG
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