RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0112020 Entscheidungsdatum18.11.2025 Geschäftszahl1Ob41/99g; 3Ob331/98t; 10ObS54/00i; 7Ob306/99x; 7Ob74/00h; 7Ob210/00h; 7Ob18/00y; 9Ob254/00v; 6Ob59/00w; 9Ob35/01i; 7Ob39/01p; 6Ob94/01v; 10ObS129/01w; 6Ob117/01a; 7Ob263/01d; 3Ob9/01x; 2Ob72/02f; 7Ob33/01f; 1Ob316/01d; 10Ob197/02x; 7Ob215/02x; 9Ob219/02z; 8ObA207/02b; 7Ob235/02p; 6Ob39/03h; 3Ob158/03m; 8Ob11/04g; 7Ob21/04w; 1Ob259/03z; 3Ob272/04b; 3Ob127/05f; 6Ob47/06i; 2Ob286/05f; 8Ob9/07t; 8Ob92/06x; 7Ob136/07m; 9ObA114/07s; 5Ob276/08m; 6Ob258/08x; 6Ob176/09i; 8ObA46/09m; 3Ob87/10f; 5Ob32/11h; 10Ob46/11d; 3Ob177/11t; 7Ob192/11b; 5Ob249/11w; 8Ob98/13i; 6Ob2/15k; 6Ob68/15s; 3Ob7/16z; 9ObA157/16b; 7Ob20/17t; 2Ob169/16s; 2Ob159/16w; 6Ob206/16m; 1Ob156/17y; 2Ob62/18h; 15Os139/18g; 3Ob247/18x; 1Ob25/20p; 10ObS60/21b; 8ObA78/23p; 1Ob93/24v; 10ObS96/24a; 6Ob89/24t; 2Ob77/25z NormZPO §468 Abs2 Satz2 ZPO §473a Abs1 ZPO §473a Abs3 ZPO §503 Abs1 Z2 RechtssatzDer Berufungswerber stützt sich bei gesetzmäßiger Ausführung einer Rechtsrüge nur nicht auf solche erstrichterlichen Feststellungen "ausdrücklich" im Sinne des Gesetzes, die nicht in dem den Feststellungen vorbehaltenen Urteilsabschnitt, sondern in anderen Urteilsteilen "verborgen" sind. EntscheidungstexteTE OGH 1999-04-27 1 Ob 41/99g Veröff: SZ 72/75 TE OGH 1999-09-15 3 Ob 331/98t Beisatz: Ausschließlich dann, wenn der Berufungswerber seine Rechtsrüge auf allenfalls in anderen Urteilsabschnitten - also meist in der Beweiswürdigung oder in der rechtlichen Beurteilung - "verborgene" Feststellungen stützen will, muss er sich ausdrücklich darauf beziehen, um eine Rügepflicht des Berufungsgegners in der Rechtsmittelbeantwortung nach § 468 Abs 2 Satz 2 in Verbindung mit § 473a Abs 1 ZPO auszulösen. Das Verfahren nach § 473a Abs 1 ZPO ist auch dann einzuleiten, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung zum Nachteil des Berufungsgegners nach allseitiger Prüfung der Rechtslage aufgrund einer gesetzmäßig ausgeführten Rechtsrüge auf eine derart "verborgene" Feststellung zu stützen erwägt. (T1)Beisatz: Ausschließlich dann, wenn der Berufungswerber seine Rechtsrüge auf allenfalls in anderen Urteilsabschnitten - also meist in der Beweiswürdigung oder in der rechtlichen Beurteilung - "verborgene" Feststellungen stützen will, muss er sich ausdrücklich darauf beziehen, um eine Rügepflicht des Berufungsgegners in der Rechtsmittelbeantwortung nach Paragraph 468, Absatz 2, Satz 2 in Verbindung mit Paragraph 473 a, Absatz eins, ZPO auszulösen. Das Verfahren nach Paragraph 473 a, Absatz eins, ZPO ist auch dann einzuleiten, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung zum Nachteil des Berufungsgegners nach allseitiger Prüfung der Rechtslage aufgrund einer gesetzmäßig ausgeführten Rechtsrüge auf eine derart "verborgene" Feststellung zu stützen erwägt. (T1) TE OGH 2000-04-04 10 ObS 54/00i TE OGH 2000-01-26 7 Ob 306/99x Vgl; Beisatz: Die Rügepflicht des Berufungsgegners ist bereits dann gegeben, wenn sich der Berufungswerber dadurch ausdrücklich auf Feststellungen des Erstgerichtes bezieht, indem er eine Rechtsrüge gesetzmäßig ausführt. (T2) TE OGH 2000-05-29 7 Ob 74/00h Auch; Beis wie T1; Beis wie T2 TE OGH 2000-10-18 7 Ob 210/00h TE OGH 2000-09-15 7 Ob 18/00y Vgl auch; Beis ähnlich wie T2 TE OGH 2000-10-18 9 Ob 254/00v Vgl auch TE OGH 2000-11-23 6 Ob 59/00w Vgl auch; Beisatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wegen Verletzung des § 473a ZPO liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsrüge des Berufungswerbers ausschließlich auf die Feststellungen des Erstgerichtes stützt. (T3)Vgl auch; Beisatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wegen Verletzung des Paragraph 473 a, ZPO liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsrüge des Berufungswerbers ausschließlich auf die Feststellungen des Erstgerichtes stützt. (T3) Veröff: SZ 73/180 TE OGH 2001-03-28 9 Ob 35/01i Vgl auch; Beis wie T3 TE OGH 2001-03-14 7 Ob 39/01p Vgl auch; Beisatz: Durch § 473a Abs 3 erster Satz ZPO soll verhindert werden, dass der im § 473a Abs 1 ZPO erwähnte Schriftsatz beim Erstgericht zu Protokoll erklärt wird. (T4)Vgl auch; Beisatz: Durch Paragraph 473 a, Absatz 3, erster Satz ZPO soll verhindert werden, dass der im Paragraph 473 a, Absatz eins, ZPO erwähnte Schriftsatz beim Erstgericht zu Protokoll erklärt wird. (T4) Beisatz: Gibt das Berufungsgericht in der Berufungsverhandlung dem Berufungsgegner die Möglichkeit, seine Einwände gegen eine "verborgene" Feststellung mündlich vorzubringen, so bedarf es nicht der Einbringung eines vorbereitenden Schriftsatzes (kein Verfahrensmangel). (T5) TE OGH 2001-04-26 6 Ob 94/01v Vgl auch; Beisatz: Zu einem Vorgehen nach § 473a ZPO durch Freistellung einer Berufungsbeantwortung ist das Berufungsgericht nur verpflichtet, wenn es seine Entscheidung auf in der Beweiswürdigung oder in der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes "verborgene" Feststellungen gründet. (T6)Vgl auch; Beisatz: Zu einem Vorgehen nach Paragraph 473 a, ZPO durch Freistellung einer Berufungsbeantwortung ist das Berufungsgericht nur verpflichtet, wenn es seine Entscheidung auf in der Beweiswürdigung oder in der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes "verborgene" Feststellungen gründet. (T6) TE OGH 2001-06-12 10 ObS 129/01w Vgl auch TE OGH 2001-07-05 6 Ob 117/01a Vgl auch; Beis ähnlich wie T3 TE OGH 2001-11-14 7 Ob 263/01d Vgl auch TE OGH 2001-11-21 3 Ob 9/01x TE OGH 2002-03-21 2 Ob 72/02f Auch; Beis wie T1 nur: Ausschließlich dann, wenn der Berufungswerber seine Rechtsrüge auf allenfalls in anderen Urteilsabschnitten - also meist in der Beweiswürdigung oder in der rechtlichen Beurteilung - "verborgene" Feststellungen stützen will, muss er sich ausdrücklich darauf beziehen, um eine Rügepflicht des Berufungsgegners in der Rechtsmittelbeantwortung nach § 468 Abs 2 Satz 2 in Verbindung mit § 473a Abs 1 ZPO auszulösen. (T7)Auch; Beis wie T1 nur: Ausschließlich dann, wenn der Berufungswerber seine Rechtsrüge auf allenfalls in anderen Urteilsabschnitten - also meist in der Beweiswürdigung oder in der rechtlichen Beurteilung - "verborgene" Feststellungen stützen will, muss er sich ausdrücklich darauf beziehen, um eine Rügepflicht des Berufungsgegners in der Rechtsmittelbeantwortung nach Paragraph 468, Absatz 2, Satz 2 in Verbindung mit Paragraph 473 a, Absatz eins, ZPO auszulösen. (T7) TE OGH 2002-04-17 7 Ob 33/01f Vgl auch; Beis wie T3 TE OGH 2002-06-11 1 Ob 316/01d Vgl auch; Beisatz: Auch der obsiegende Beklagte ist gemäß § 468 Abs 2 ZPO zur Rüge des Verfahrensmangels verhalten, wenn im Ersturteil das geänderte Begehren, gegen dessen Zulassung er sich ausgesprochen hatte, behandelt wird und wenn sich der Berufungswerber in seinem Rechtsmittel ausdrücklich darauf bezieht. In einem derartigen Fall bedarf es auch keines Vorgehens des Berufungsgerichts gemäß § 473a ZPO. (T8)Vgl auch; Beisatz: Auch der obsiegende Beklagte ist gemäß Paragraph 468, Absatz 2, ZPO zur Rüge des Verfahrensmangels verhalten, wenn im Ersturteil das geänderte Begehren, gegen dessen Zulassung er sich ausgesprochen hatte, behandelt wird und wenn sich der Berufungswerber in seinem Rechtsmittel ausdrücklich darauf bezieht. In einem derartigen Fall bedarf es auch keines Vorgehens des Berufungsgerichts gemäß Paragraph 473 a, ZPO. (T8) TE OGH 2002-07-18 10 Ob 197/02x Vgl auch; Beis wie T3 TE OGH 2002-10-30 7 Ob 215/02x Auch; Beis wie T3; Beis wie T7 TE OGH 2002-10-16 9 Ob 219/02z Auch; Beis ähnlich wie T2 TE OGH 2002-11-07 8 ObA 207/02b Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beis wie T6 TE OGH 2002-11-13 7 Ob 235/02p Auch; Beis wie T2; Beis wie T7 Veröff: SZ 2002/152 TE OGH 2003-04-24 6 Ob 39/03h Auch; Beis wie T1; Beis wie T6; Veröff: SZ 2003/43 TE OGH 2004-02-25 3 Ob 158/03m Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T6 TE OGH 2004-03-29 8 Ob 11/04g TE OGH 2004-05-26 7 Ob 21/04w TE OGH 2004-08-12 1 Ob 259/03z Vgl auch; Beisatz: Bezieht sich der Revisionswerber ausdrücklich auf bestimmte Feststellungen, dann ist der Revisionsgegner dazu verhalten, diese ihm nachteiligen Feststellungen bzw. die Nichterledigung seiner Beweisrüge in seiner Berufung in der Revisionsbeantwortung zu rügen; andernfalls ist von den getroffenen Feststellungen auszugehen. (T9) Beis ähnlich wie T2 TE OGH 2005-03-31 3 Ob 272/04b Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 2005-10-20 3 Ob 127/05f Auch; Beis wie T7; Veröff: SZ 2005/153 TE OGH 2006-03-09 6 Ob 47/06i Vgl auch; Beisatz: Der Beklagte muss, auch wenn das Erstgericht die Klagsänderung implizit dadurch zugelassen hat, dass es der Endentscheidung das geänderte Begehren zugrundegelegt hat, diese „konkludente Zulassung" der Klagsänderung bekämpfen. Unterlässt er die Rüge in einem gegen die Sachentscheidung erhobenen Rechtsmittel, ist die Zulassung der Klagsänderung rechtskräftig. Dies muss im Hinblick auf § 468 Abs 2 ZPO auch dann gelten, wenn der Beklagte im Verfahren erster Instanz obsiegt. (T10)Vgl auch; Beisatz: Der Beklagte muss, auch wenn das Erstgericht die Klagsänderung implizit dadurch zugelassen hat, dass es der Endentscheidung das geänderte Begehren zugrundegelegt hat, diese „konkludente Zulassung" der Klagsänderung bekämpfen. Unterlässt er die Rüge in einem gegen die Sachentscheidung erhobenen Rechtsmittel, ist die Zulassung der Klagsänderung rechtskräftig. Dies muss im Hinblick auf Paragraph 468, Absatz 2, ZPO auch dann gelten, wenn der Beklagte im Verfahren erster Instanz obsiegt. (T10) TE OGH 2006-06-29 2 Ob 286/05f Auch; Beis wie T1; Beis wie T7 TE OGH 2007-02-22 8 Ob 9/07t Auch; Beisatz: Bei einer ordnungsgemäß ausgeführten Rechtsrüge ist davon auszugehen, dass sich der Berufungswerber auf sämtliche in dem Urteilsabschnitt über die Feststellungen enthaltenen Feststellungen beruft. (T11) TE OGH 2007-02-22 8 Ob 92/06x Vgl auch TE OGH 2007-09-26 7 Ob 136/07m Auch; Beis wie T2; Beis wie T11 TE OGH 2007-09-28 9 ObA 114/07s Vgl auch TE OGH 2009-01-13 5 Ob 276/08m Beisatz: Zu einem Vorgehen nach § 473a ZPO ist das Berufungsgericht nur verpflichtet, wenn sich die Rechtsrüge des Berufungswerbers auf eine „verborgene" Feststellung gründet. (T12)Beisatz: Zu einem Vorgehen nach Paragraph 473 a, ZPO ist das Berufungsgericht nur verpflichtet, wenn sich die Rechtsrüge des Berufungswerbers auf eine „verborgene" Feststellung gründet. (T12) Beisatz: Wenn sich die Rechtsrüge ausdrücklich auf Feststellungen des Erstgerichts stützt, ist der Berufungsgegner auch so dazu verhalten, ihm nachteilige Feststellungen gemäß § 468 Abs 2 ZPO zu rügen. (T13)Beisatz: Wenn sich die Rechtsrüge ausdrücklich auf Feststellungen des Erstgerichts stützt, ist der Berufungsgegner auch so dazu verhalten, ihm nachteilige Feststellungen gemäß Paragraph 468, Absatz 2, ZPO zu rügen. (T13) TE OGH 2009-03-26 6 Ob 258/08x Vgl auch; Beisatz: Hier: Die im Verfahren erster Instanz obsiegenden beklagten Parteien haben die angeblich dem Erstgericht unterlaufene Aktenwidrigkeit im Berufungsverfahren nicht nach § 468 Abs 2 ZPO gerügt. Dazu wären sie im vorliegenden Fall im Hinblick auf die ordnungsgemäß ausgeführte Rechtsrüge der klagenden Partei gehalten gewesen. (T14)Vgl auch; Beisatz: Hier: Die im Verfahren erster Instanz obsiegenden beklagten Parteien haben die angeblich dem Erstgericht unterlaufene Aktenwidrigkeit im Berufungsverfahren nicht nach Paragraph 468, Absatz 2, ZPO gerügt. Dazu wären sie im vorliegenden Fall im Hinblick auf die ordnungsgemäß ausgeführte Rechtsrüge der klagenden Partei gehalten gewesen. (T14) TE OGH 2009-09-18 6 Ob 176/09i Vgl auch; Beis wie T12 TE OGH 2009-12-21 8 ObA 46/09m Vgl auch; Beisatz: Der Berufungsgegner ist nach § 468 Abs 2 ZPO verpflichtet, bereits im Berufungsverfahren allfällige Verfahrensfehler bei der Ermittlung der für ihn nachteiligen Tatsachenfeststellungen zu rügen, wenn in der Berufung die Rechtsrüge ordnungsgemäß ausgeführt wurde. (T15)Vgl auch; Beisatz: Der Berufungsgegner ist nach Paragraph 468, Absatz 2, ZPO verpflichtet, bereits im Berufungsverfahren allfällige Verfahrensfehler bei der Ermittlung der für ihn nachteiligen Tatsachenfeststellungen zu rügen, wenn in der Berufung die Rechtsrüge ordnungsgemäß ausgeführt wurde. (T15) TE OGH 2010-08-04 3 Ob 87/10f Auch; Beis wie T7 TE OGH 2011-04-27 5 Ob 32/11h Auch; Beis wie T6; Beis ähnlich wie T12 TE OGH 2011-10-04 10 Ob 46/11d Auch; Beis wie T12 TE OGH 2011-10-12 3 Ob 177/11t Vgl auch; Beis wie T13 TE OGH 2012-02-27 7 Ob 192/11b Vgl TE OGH 2012-03-20 5 Ob 249/11w Vgl; Beis wie T15 TE OGH 2014-03-24 8 Ob 98/13i Vgl auch; Beis wie T6 TE OGH 2015-01-29 6 Ob 2/15k Beis ähnlich wie T3; Beis ähnlich wie T6; Beis ähnlich wie T12 TE OGH 2015-06-29 6 Ob 68/15s Auch; Beis wie T1; Beis wie T6; Beis wie T11; Beis wie T13 TE OGH 2016-04-27 3 Ob 7/16z Auch; Beisatz: Da ein klagestattgebendes Versäumungsurteil keine Feststellungen aufweist, kommt weder eine Bekämpfung für den Kläger nachteiliger Feststellungen noch die Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei deren Ermittlung in einer Berufungsbeantwortung in Betracht. Es fehlt somit an einem Anwendungsbereich für § 468 Abs 2 Satz 2 iVm § 473a Abs 1 Satz 2 ZPO. (T16); Veröff: SZ 2016/48Auch; Beisatz: Da ein klagestattgebendes Versäumungsurteil keine Feststellungen aufweist, kommt weder eine Bekämpfung für den Kläger nachteiliger Feststellungen noch die Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei deren Ermittlung in einer Berufungsbeantwortung in Betracht. Es fehlt somit an einem Anwendungsbereich für Paragraph 468, Absatz 2, Satz 2 in Verbindung mit Paragraph 473 a, Absatz eins, Satz 2 ZPO. (T16); Veröff: SZ 2016/48 TE OGH 2017-01-26 9 ObA 157/16b Auch; Beis ähnlich wie T15 TE OGH 2017-03-29 7 Ob 20/17t Auch; Beis wie T6 TE OGH 2017-04-27 2 Ob 169/16s Auch; Beisatz: Hier: Der Höhe nach vom Erstgericht ausdrücklich nicht festgestellte und von den Beklagten in der Berufungsbeantwortung nicht bekämpfte Gegenforderung. (T17) TE OGH 2017-05-16 2 Ob 159/16w Beis wie T12 TE OGH 2017-04-27 6 Ob 206/16m TE OGH 2017-10-25 1 Ob 156/17y Vgl; Beis wie T14 TE OGH 2018-04-25 2 Ob 62/18h Vgl; Beis wie T7 TE OGH 2018-11-21 15 Os 139/18g Auch; Beisatz: Die bloß hypothetische Möglichkeit, bei konsequenter - von der Zeugin allerdings abgelehnter - Behandlung die Aussagefähigkeit zu erreichen, ändert daran nichts. (T18) TE OGH 2019-01-23 3 Ob 247/18x Auch; Beis wie T12 TE OGH 2020-02-26 1 Ob 25/20p Vgl auch; Beis wie T15 TE OGH 2021-07-29 10 ObS 60/21b Beis wie T9; Beis wie T14 TE OGH 2024-02-15 8 ObA 78/23p vgl; Beisatz wie T9 TE OGH 2024-07-24 1 Ob 93/24v Beisatz wie T5 TE OGH 2025-02-11 10 ObS 96/24a vgl; Beisatz nur wie T9 TE OGH 2025-04-30 6 Ob 89/24t Beisatz wie T2 TE OGH 2025-11-18 2 Ob 77/25z vgl; nur T9: Hat das Berufungsgericht ohne Ergänzung des Beweisverfahrens eine weitere Feststellung getroffen und bezieht sich die Rechtsrüge der Revision auch auf diese Feststellung, so ist der Revisionsgegner gehalten, das Treffen der Feststellung in der Revisionsbeantwortung als primären Mangel des Berufungsverfahrens zu rügen. Unterbleibt die Rüge, so ist die Feststellung dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen. (T19) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112020
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.