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Europaius

8Ob54/99w

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.08.1999 Geschäftszahl8Ob54/99w NormABGB §1215;

ABGB §1235;

RechtssatzDer Vorrang der Forderungen der Gesellschaftsgläubiger vor denen des Mitgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist für das Liquidationsstadium daraus abzuleiten, daß analog zu § 1235 ABGB vor Aufteilung des Gesellschaftsvermögens die Schulden der Gesellschaft zu berichtigen oder sicherzustellen sind. Dieses Ergebnis wird durch den allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß nicht verlangt werden kann, was sofort zurückzugewähren ist, zusätzlich bestätigt.Der Vorrang der Forderungen der Gesellschaftsgläubiger vor denen des Mitgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist für das Liquidationsstadium daraus abzuleiten, daß analog zu Paragraph 1235, ABGB vor Aufteilung des Gesellschaftsvermögens die Schulden der Gesellschaft zu berichtigen oder sicherzustellen sind. Dieses Ergebnis wird durch den allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß nicht verlangt werden kann, was sofort zurückzugewähren ist, zusätzlich bestätigt.

EntscheidungstexteTE OGH 1999/08/26 8 Ob 54/99w RechtssatznummerRS0112375

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.