Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-VerordnungVerordnung (EG) Nr 44 aus 2001, des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr1; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32
Art 13
Nummer 3 oder 2.)
Art 5
Nummer 1 oder 3.) ein Anspruch aus unerlaubter Handlung nach Art 5 Nummer 3?"1.)
Artikel 13
, Nummer 3 oder 2.)
Artikel 5, Nummer 1 oder 3.) ein Anspruch aus unerlaubter Handlung nach Artikel 5, Nummer 3?" Entscheidungstexte
TE OGH 2000/02/15 5 Nd 522/99 TE OGH 2000/03/10 7 Nd 520/99 Vgl auch; Beisatz: Unterbrechung des Verfahrens 7 Nd 520/
- (T1) TE OGH 2001/10/22 2 Nd 505/01 Vgl auch TE OGH 2001/09/25 10 Nd 512/01 Vgl auch TE OGH 2002/08/05 2 Nd 510/02 Beisatz: Mit Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom
- Juli 2002, C-96/00 wurde nunmehr erkannt, dass eine Klage, mit der ein Verbraucher in dem Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, nach dem Recht dieses Staates von einer in einem anderen Vertragsstaat niedergelassenen Versandhandelsgesellschaft die Herausgabe eines Gewinnes verlangt, wenn er von dieser Gesellschaft eine an ihn persönlich adressierte Zusendung erhalten hat, die den Eindruck erweckt, dass er einen Preis erhalten werde, sofern er für einen bestimmten Betrag Waren bestellt, und er tatsächlich eine solche Bestellung aufgegeben hat, ohne diesen Gewinn zu erhalten, als Klage aus Vertrag nach Art 13 Z 3 des EuGVÜ zu qualifizieren ist. (T2) Beisatz: Mit Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom
- Juli 2002, C-96/00 wurde nunmehr erkannt, dass eine Klage, mit der ein Verbraucher in dem Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, nach dem Recht dieses Staates von einer in einem anderen Vertragsstaat niedergelassenen Versandhandelsgesellschaft die Herausgabe eines Gewinnes verlangt, wenn er von dieser Gesellschaft eine an ihn persönlich adressierte Zusendung erhalten hat, die den Eindruck erweckt, dass er einen Preis erhalten werde, sofern er für einen bestimmten Betrag Waren bestellt, und er tatsächlich eine solche Bestellung aufgegeben hat, ohne diesen Gewinn zu erhalten, als Klage aus Vertrag nach Artikel 13, Ziffer 3, des EuGVÜ zu qualifizieren ist. (T2) TE OGH 2002/12/18 3 Nd 509/02 Vgl auch; Beisatz: Gegenstand des Verfahrens ist hier also ein Vertrag bzw ein Anspruch aus einem Vertrag iSd Art 5 Z 1 EuGV. (T3) Vgl auch; Beisatz: Gegenstand des Verfahrens ist hier also ein Vertrag bzw ein Anspruch aus einem Vertrag iSd Artikel 5, Ziffer eins, EuGV. (T3) TE OGH 2003/04/15 3 Nc 4/03y Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 2003/03/26 3 Ob 40/03h Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Art 15 EuGVVO. (T4) Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Artikel 15, EuGVVO. (T4) RechtssatznummerRS0113168