8ObA80/00y
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum07.09.2000 Geschäftszahl8ObA80/00y NormASGG §62 Abs2;
RechtssatzDie unterlassene Bekanntmachung "in anderen Rechtsstreitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG" (hier: Klage gemäß § 60 ArbVG) ist jedenfalls dann auf den Lauf des Verfahrens ohne Einfluss, wenn sich gewählte Vertreter der divergierenden Interessentengruppen der Belegschaft (hier: "alter" Betriebsrat gegen "neuen" Betriebsrat) gegenüberstehen.Die unterlassene Bekanntmachung "in anderen Rechtsstreitigkeiten nach Paragraph 50, Absatz 2, ASGG" (hier: Klage gemäß Paragraph 60, ArbVG) ist jedenfalls dann auf den Lauf des Verfahrens ohne Einfluss, wenn sich gewählte Vertreter der divergierenden Interessentengruppen der Belegschaft (hier: "alter" Betriebsrat gegen "neuen" Betriebsrat) gegenüberstehen.
EntscheidungstexteTE OGH 2000/09/07 8 ObA 80/00y Veröff: SZ 73/139 RechtssatznummerRS0114071