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OGH Rechtssatz RS0114569 (8Ob277/00v)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0114569 Entscheidungsdatum21.12.2000 Geschäftszahl8Ob277/00v; 3Ob51/10m NormGmbHG §66; GmbHG §67 RechtssatzAuch wenn im Konkurs über das Vermögen von Gesellschaft und Alleingesellschafter der selbe Masseverwalter bestellt ist, sind die in § 66 GmbHG vorgeschriebenen Förmlichkeiten des Kaduzierungsverfahren einzuhalten.Auch wenn im Konkurs über das Vermögen von Gesellschaft und Alleingesellschafter der selbe Masseverwalter bestellt ist, sind die in Paragraph 66, GmbHG vorgeschriebenen Förmlichkeiten des Kaduzierungsverfahren einzuhalten.

EntscheidungstexteTE OGH 2000-12-21 8 Ob 277/00v Veröff: SZ 73/210 TE OGH 2010-05-26 3 Ob 51/10m Auch; Veröff: SZ 2010/59

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