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Europaius

1Ob109/01p

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum29.05.2001 Geschäftszahl1Ob109/01p NormEO §7 Abs3 Ec;

ZPO §192 Abs2 BI;

ZPO §546 Abs1;

RechtssatzIm Verfahren nach § 7 Abs 3 EO richtet sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Unterbrechungsbeschluss wegen einer anhängigen Nichtigkeitsklage nicht nach § 546 Abs 1 ZPO, sondern ausschließlich nach § 192 Abs 2 ZPO.Im Verfahren nach Paragraph 7, Absatz 3, EO richtet sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Unterbrechungsbeschluss wegen einer anhängigen Nichtigkeitsklage nicht nach Paragraph 546, Absatz eins, ZPO, sondern ausschließlich nach Paragraph 192, Absatz 2, ZPO.

EntscheidungstexteTE OGH 2001/05/29 1 Ob 109/01p RechtssatznummerRS0115510

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