RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0115907 Entscheidungsdatum04.09.2001 Geschäftszahl10ObS172/01v; 10ObS403/01i; 10ObS102/01z; 10ObS272/02a; 10ObS55/03s; 10ObS80/03t; 10ObS68/05f; 10ObS10/08f; 10ObS23/09v; 10ObS30/11a NormBPGG §4 Abs3; EinstV §1 Abs4; oöPGG §4 Abs3; WPGG §4 Abs3; WrEinstV §1 Abs4; stmkPGG §4 Abs5a RechtssatzFür die Zubereitung von Mahlzeiten für Kinder kommt die Heranziehung des in § 1 Abs 4 EinstVO vorgesehenen Mindestwerts von einer Stunde täglich nicht in Betracht, sondern es ist der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgeblich. Dass für das behinderte Kind "extra" gekocht werden muss führt nicht dazu, dass der gesamte damit in Zusammenhang entstehende Mehraufwand pflegegeldrelevant wird. Ausschlaggebend ist nur, ob und inwieweit das Erfordernis der Zubereitung von mehr Mahlzeiten sowie von Spezialmahlzeiten einen Mehraufwand gegenüber der Zubereitung von Mahlzeiten für ein gesundes gleichaltriges Kind bewirkt; (nur) ein solcher Mehraufwand ist als pflegebedingter Mehraufwand anzusehen.Für die Zubereitung von Mahlzeiten für Kinder kommt die Heranziehung des in Paragraph eins, Absatz 4, EinstVO vorgesehenen Mindestwerts von einer Stunde täglich nicht in Betracht, sondern es ist der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgeblich. Dass für das behinderte Kind "extra" gekocht werden muss führt nicht dazu, dass der gesamte damit in Zusammenhang entstehende Mehraufwand pflegegeldrelevant wird. Ausschlaggebend ist nur, ob und inwieweit das Erfordernis der Zubereitung von mehr Mahlzeiten sowie von Spezialmahlzeiten einen Mehraufwand gegenüber der Zubereitung von Mahlzeiten für ein gesundes gleichaltriges Kind bewirkt; (nur) ein solcher Mehraufwand ist als pflegebedingter Mehraufwand anzusehen. EntscheidungstexteTE OGH 2001-09-04 10 ObS 172/01v TE OGH 2002-01-15 10 ObS 403/01i Ähnlich; nur: Für die Zubereitung von Mahlzeiten für Kinder kommt die Heranziehung des in § 1 Abs 4 EinstVO vorgesehenen Mindestwerts von einer Stunde täglich nicht in Betracht, sondern es ist der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgeblich. (T1); Beisatz: Hier: Einnahme von Mahlzeiten; § 1 Abs 4 Tiroler Pflegebedarfsverordnung. (T2)Ähnlich; nur: Für die Zubereitung von Mahlzeiten für Kinder kommt die Heranziehung des in Paragraph eins, Absatz 4, EinstVO vorgesehenen Mindestwerts von einer Stunde täglich nicht in Betracht, sondern es ist der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgeblich. (T1); Beisatz: Hier: Einnahme von Mahlzeiten; Paragraph eins, Absatz 4, Tiroler Pflegebedarfsverordnung. (T2) TE OGH 2002-03-26 10 ObS 102/01z Auch; nur T1; Beisatz: Einnahme von Mahlzeiten; § 1 Abs 4 WrEinstV. (T3)Auch; nur T1; Beisatz: Einnahme von Mahlzeiten; Paragraph eins, Absatz 4, WrEinstV. (T3) TE OGH 2002-09-17 10 ObS 272/02a Auch; nur T1; Beisatz: § 4 Abs 2 Salzburger Pflegegeldgesetz. (T4)Auch; nur T1; Beisatz: Paragraph 4, Absatz 2, Salzburger Pflegegeldgesetz. (T4) TE OGH 2003-03-04 10 ObS 55/03s Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: § 4 Abs 3 oöPGG. (T5); Beisatz: Bei einem ca. 13jährigen Kind ist für die Zubereitung von Mahlzeiten vorgesehenen zeitlichen Mindestwert von einer Stunde täglich der überwiegende Teil des für die Zubereitung von Mahlzeiten erforderliche Aufwand bei der Beurteilung des Pflegegeldanspruchs als normaler altersbedingter Pflegeaufwand auszuscheiden. (T6)Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Paragraph 4, Absatz 3, oöPGG. (T5); Beisatz: Bei einem ca. 13jährigen Kind ist für die Zubereitung von Mahlzeiten vorgesehenen zeitlichen Mindestwert von einer Stunde täglich der überwiegende Teil des für die Zubereitung von Mahlzeiten erforderliche Aufwand bei der Beurteilung des Pflegegeldanspruchs als normaler altersbedingter Pflegeaufwand auszuscheiden. (T6) TE OGH 2003-05-27 10 ObS 80/03t Beisatz: Hier: § 4 Abs 3 Wr PGG. (T7); Beisatz: Kein pflegegeldrelevanter Aufwand für die Zubereitung von Mahlzeiten, die im Kindergarten nicht den diätischen Richtlinien entsprechend hergestellt werden. (T8)Beisatz: Hier: Paragraph 4, Absatz 3, Wr PGG. (T7); Beisatz: Kein pflegegeldrelevanter Aufwand für die Zubereitung von Mahlzeiten, die im Kindergarten nicht den diätischen Richtlinien entsprechend hergestellt werden. (T8) TE OGH 2005-10-18 10 ObS 68/05f Auch; Beisatz: Eine verpflichtende Übernahme der in § 1 Abs 4 EinstV vorgesehenen zeitlichen Mindestwerte bei Kindern und Jugendlichen kommt nicht in Betracht, sondern ist ausschließlich der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu gleichaltrigen Nichtbehinderten maßgeblich. (T9); Veröff: SZ 2005/148Auch; Beisatz: Eine verpflichtende Übernahme der in Paragraph eins, Absatz 4, EinstV vorgesehenen zeitlichen Mindestwerte bei Kindern und Jugendlichen kommt nicht in Betracht, sondern ist ausschließlich der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu gleichaltrigen Nichtbehinderten maßgeblich. (T9); Veröff: SZ 2005/148 TE OGH 2008-02-05 10 ObS 10/08f Auch; Beisatz: Die bei Kindern erforderliche konkret-individuelle Prüfung des Pflegebedarfs auch für Hilfsverrichtungen hat nicht nur dann stattzufinden, wenn der Pflegebedarf für eine Hilfsverrichtung den dafür vorgesehenen fixen Zeitwert von zehn Stunden monatlich unterschreitet, sondern muss in gleicher Weise auch für den umgekehrten Fall gelten, dass der tatsächliche Pflegebedarf diesen Zeitwert überschreitet. (T10); Veröff: SZ 2008/19 TE OGH 2009-05-12 10 ObS 23/09v Auch; Beisatz: Hier: Um der Vorschrift des §4 Abs 5a stmk PGG zu entsprechen, ist es notwendig, bei den einzelnen pflegegeldrelevanten Verrichtungen - auch bei der Zubereitung von Mahlzeiten - auf Tatsachenebene und nicht auf Ebene der rechtlichen Beurteilung „konkret-individuell" den tatsächlichen Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Jugendlichen zu erheben. (T11)Auch; Beisatz: Hier: Um der Vorschrift des §4 Absatz 5 a, stmk PGG zu entsprechen, ist es notwendig, bei den einzelnen pflegegeldrelevanten Verrichtungen - auch bei der Zubereitung von Mahlzeiten - auf Tatsachenebene und nicht auf Ebene der rechtlichen Beurteilung „konkret-individuell" den tatsächlichen Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Jugendlichen zu erheben. (T11) TE OGH 2011-03-29 10 ObS 30/11a Auch; Beisatz: Hier: Berücksichtigung eines Pflegebedarfs von 15 Stunden monatlich für die Zubereitung der Mahlzeiten bei einer 15 bis 17‑jährigen Klägerin. (T12)
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