RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0116713 Entscheidungsdatum09.10.2001 Geschäftszahl5Ob190/01d; 5Ob157/02b; 5Ob289/03s; 5Ob116/07f; 5Ob92/08b; 5Ob186/08a; 5Ob198/17d NormMRG §3 Abs1 RechtssatzBei Ersetzung schadhafter Fenster durch ganz anders konstruierte neue gehört es zur Erhaltung im ortsüblichen Standard, die in den Bauvorschriften vorgegebenen (wenngleich im konkreten Fall nicht bindenden) Normen eines zeitgemäßen Wärmeschutzes und Schallschutzes einzuhalten. Das entspricht der vom Gesetzgeber des MRG intendierten sorgsamen und nachhaltigen Pflege des Althausbestands. Deshalb wurde ja auch in § 3 Abs 1 MRG ein anpassungsfähiger ("dynamischer") Erhaltungsbegriff gewählt, der die Rücksichtnahme auf Entwicklungen der Bautechnik und auf eine zeitgemäße Wohnkultur gebietet.Bei Ersetzung schadhafter Fenster durch ganz anders konstruierte neue gehört es zur Erhaltung im ortsüblichen Standard, die in den Bauvorschriften vorgegebenen (wenngleich im konkreten Fall nicht bindenden) Normen eines zeitgemäßen Wärmeschutzes und Schallschutzes einzuhalten. Das entspricht der vom Gesetzgeber des MRG intendierten sorgsamen und nachhaltigen Pflege des Althausbestands. Deshalb wurde ja auch in Paragraph 3, Absatz eins, MRG ein anpassungsfähiger ("dynamischer") Erhaltungsbegriff gewählt, der die Rücksichtnahme auf Entwicklungen der Bautechnik und auf eine zeitgemäße Wohnkultur gebietet. EntscheidungstexteTE OGH 2001-10-09 5 Ob 190/01d TE OGH 2002-08-27 5 Ob 157/02b Auch TE OGH 2004-03-29 5 Ob 289/03s nur: Der dynamische Erhaltungsbegriff gebietet die Rücksichtnahme auf Entwicklungen der Bautechnik und auf eine zeitgemäße Wohnkultur. (T1) TE OGH 2008-01-22 5 Ob 116/07f Vgl auch; Beisatz: Um einen Zwang zur „permanenten Modernisierung" der Liegenschaft zu vermeiden, ist dem Erhaltungsbegriff im Kontext des § 3 Abs 1 MRG und des § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 ein restriktives Verständnis zu unterlegen. (T2); Beisatz: Hier: Begehren nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.