6Ob66/02b
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.04.2002 Geschäftszahl6Ob66/02b NormABGB §848a;
Rechtssatz§848a ABGB regelt Streitigkeiten von Berechtigten oder Belasteten jeweils untereinander, nicht aber den Fall eines Streits zwischen Belasteten und Berechtigten. Dem von der Teilung nicht betroffenen Eigentümer des herrschenden oder dienenden Grundstücks steht kein Antragsrecht nach §848a ABGB zu.
EntscheidungstexteTE OGH 2002/04/18 6 Ob 66/02b RechtssatznummerRS0116389