RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0116873 Entscheidungsdatum17.09.2002 Geschäftszahl10ObS416/01a; 10ObS241/03v; 10Ob14/09w; 10ObS168/09t; 10ObS64/14f NormBeschluss Assoziationsrat Nr 3/80 EWG - Türkei allg; Beschluss Assoziationsrat Nr 3/80 EWG - Türkei Art3 RechtssatzNach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes haben die Artikel 12 und 13 des Beschlusses Nr 3/80, solange der Rat nicht die zur Durchführung dieses Beschlusses unerlässlichen ergänzenden Maßnahmen erlassen hat, in den Mitgliedstaaten keine unmittelbare Wirkung und begründen daher für den Einzelnen nicht das Recht, sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf sie zu berufen (vgl Urteil vom
- September 1996 in der Rechtssache C-277/94, Taflan-Met und andere, Slg 1996, I-04085, Randnr 38). Diese Erwägungen lassen sich jedoch nicht auf den in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr 3/80 verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung im Bereich der Sozialen Sicherheit übertragen. Diese Bestimmung besitzt unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich die Bürger, für die sie gilt, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen können (Urteil vom
- Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96 Sürül, Slg 1999, I-02685).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes haben die Artikel 12 und 13 des Beschlusses Nr 3/80, solange der Rat nicht die zur Durchführung dieses Beschlusses unerlässlichen ergänzenden Maßnahmen erlassen hat, in den Mitgliedstaaten keine unmittelbare Wirkung und begründen daher für den Einzelnen nicht das Recht, sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf sie zu berufen vergleiche Urteil vom
- September 1996 in der Rechtssache C-277/94, Taflan-Met und andere, Slg 1996, I-04085, Randnr 38). Diese Erwägungen lassen sich jedoch nicht auf den in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr 3/80 verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung im Bereich der Sozialen Sicherheit übertragen. Diese Bestimmung besitzt unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich die Bürger, für die sie gilt, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen können (Urteil vom
- Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96 Sürül, Slg 1999, I-02685). EntscheidungstexteTE OGH 2002-09-17 10 ObS 416/01a TE OGH 2005-01-11 10 ObS 241/03v nur: Diese Erwägungen lassen sich jedoch nicht auf den in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr 3/80 verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung im Bereich der Sozialen Sicherheit übertragen. Diese Bestimmung besitzt unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich die Bürger, für die sie gilt, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen können (Urteil vom
- Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96 Sürül, Slg 1999, I-02685). (T1) TE OGH 2009-03-17 10 Ob 14/09w Auch; Beisatz: Anders als noch in der Rs C-277/94, Z. Taflan-Met (Slg 1996, I-4085), hat der EuGH letztlich in der Rs C-262/96, Sürül (Slg 1999, I-2685), entschieden, dass Art 3 des ARB Nr 3/80 unmittelbar anwendbar ist. Die unmittelbare Anwendbarkeit wurde vom EuGH in der Rs C-373/02, Öztürk (Slg 2004, I-3605), bekräftigt. (T2); Beisatz: Hier: Unterhaltsvorschüsse (§ 2 UVG). (T3)Auch; Beisatz: Anders als noch in der Rs C-277/94, Z. Taflan-Met (Slg 1996, I-4085), hat der EuGH letztlich in der Rs C-262/96, Sürül (Slg 1999, I-2685), entschieden, dass Artikel 3, des ARB Nr 3/80 unmittelbar anwendbar ist. Die unmittelbare Anwendbarkeit wurde vom EuGH in der Rs C-373/02, Öztürk (Slg 2004, I-3605), bekräftigt. (T2); Beisatz: Hier: Unterhaltsvorschüsse (Paragraph 2, UVG). (T3) TE OGH 2010-05-04 10 ObS 168/09t Beisatz: Hier: Kinderbetreuungsgeld. (T4); Veröff: SZ 2010/45 TE OGH 2014-07-15 10 ObS 64/14f Auch European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116873