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1Ob133/02v

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.10.2002 Geschäftszahl1Ob133/02v NormABGB §944;

RechtssatzEin Verstoß gegen den zweiten Satz des § 944 ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des § 944 zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des Paragraph 944, ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des Paragraph 944, zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.

EntscheidungstexteTE OGH 2002/10/25 1 Ob 133/02v RechtssatznummerRS0117098

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